Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung in der EU Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
36,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
12.07.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
116 (Printausgabe)
Dateigröße
801 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640659753
auch Problembereiche, die den steuerrechtlichen Bereich betreffen. Da innerhalb der Europäischen Union noch keine harmonisierte Steuergesetzgebung existiert und dies auf
absehbare Zeit angesichts der stetig wachsenden Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaft wohl auch nicht der Fall sein wird, kommt es immer wieder zu steuerlich relevanten Entscheidungen innerhalb der europäischen Gerichtsbarkeit wie z.B. dem Europäischen Gerichtshof. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die direkt Beteiligten sondern auch auf alle anderen Staaten der innerhalb der EU. Auf der einen Seite stehen die "alten
und historisch gewachsenen" Ansätze des kontinentalen und angelsächsischen Europas mit den unterschiedlichen Beziehungen ihres jeweiligen Steuerrechts zum Handelsrechts und den daraus resultierenden Unterschieden. Auf der anderen Seite die neuen
osteuropäischen Beitrittsstaaten, welche allesamt auf Grund der Geschichte ein neues steuerliches Konzept aufstellen mussten, was das Konfliktpotenzial aufzeigt. Die voranschreitende
Integration innerhalb Europas wird auch in der nationalen Gesetzgebung Deutschlands deutlich. So wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 der Versuch unternommen, einige Regelungen europarechtskonform auszugestalten, um den
Folgen eines Vertragsverletzungsverfahren, welches auf Grund der Europarechtswidrigkeit einzelner gesetzlicher Bestimmungen bereits eingeleitet worden war, zu entgehen. International operierende Konzerne sind gezwungen, jede einzelne Betätigung in einem Land vor dem Hintergrund der steuerlichen Regelungen und den damit verbundenen Kosten, wie der unterschiedlichen Gewinnermittlung, abzuwägen. Hier sei dann auch auf die Frage der Berücksichtigung eines etwaigen Gewinnes oder Verlustes im Sitz der Muttergesellschaft bzw. des Unternehmens hingewiesen.
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