Bewertung von Arztpraxen - Analyse des Ist-Zustands
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Sprache:Deutsch
18,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
02.03.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
49 (Printausgabe)
Dateigröße
1031 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640549139
Fast jeder selbstständige Arzt sieht sich früher oder später mit dem Problem des Praxisverkaufs konfrontiert. Für die meisten Ärzte ist der Verkaufserlös der Arztpraxis ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Baustein der eigenen Altersvorsorge. Neben diese wirtschaftlichen Gründe tritt meist ein psychologischer. Für den Verkäufer ist die eigene Praxis das Lebenswerk und dementsprechend emotional sind die Diskussionen und Verhandlungen mit einem potenziellen Käufer, der naturgemäß auf die Schwächen und Mängel der zu bewertenden Praxis eingeht.
Die Veräußerbarkeit von Arztpraxen wurde erst durch ein BGH-Urteil im Jahr 1965 als zulässig betrachtet. Zweifel gab es bis dato an der Sittenwidrigkeit einer Praxisveräußerung. Diese wurden mit wegweisenden Urteilen aus dem Weg geräumt und durch die BFH-Rechtsprechung aus dem Jahr 1994 wurde der immaterielle Praxiswert als abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut auch steuerlich anerkannt. Diese Entwicklung, die durch zunehmende Konkurrenz und die Bildung von Marktpreisen stattgefunden hat, bedingt durch Angebot und Nachfrage, hat die Bewertung von Arztpraxen längst zum Usus vieler Steuerberater- und Wirtschaftsprüferpraxen, sowie spezialisierter Unternehmensberatungen, werden lassen. Um die Qualität der Praxiswertgutachten zu gewährleisten und die hohe Nachfrage zu bewältigen, wurde im August 1990 das Institut "Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen" eingeführt. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als ein Dutzend aktive öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Die Frage, ob eine Arztpraxis heutzutage aus rechtlicher Sicht veräußerbar ist, stellt sich also nicht mehr. Problematisch ist vielmehr die Feststellung des individuellen Praxiswertes, denn der kann, zusätzlich zu dem Substanzwert, also den Wiederbeschaffungspreisen, Marktwerten oder Liquidationswerten der Aktiva, aus einem ideellen Wert, dem sogenannten Goodwill, bestehen.
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