Kreuz und Kopftuch im Klassenzimmer Spannungsfelder religiöser Symbole in der Schule
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Sprache:Deutsch
36,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
20.07.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
117 (Printausgabe)
Dateigröße
2044 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640378074
unterrichten dürfen oder nicht. In einigen europäischen Ländern wie beispielsweise in Deutschland führten diese Kontroversen
in den letzten Jahren zu juristischen Auseinandersetzungen und in weiterer Folge zur Neuformulierung der diesbezüglichen gesetzlichen Normen. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurden in Deutschland sowohl das Symbol des Kreuzes als auch das Symbol des Kopftuchs aus der öffentlichen Sphäre der Schule zurückgedrängt.
Obwohl auch in Österreich über dieses Thema diskutiert wurde und wird, sind Schulkreuze in Klassenzimmern ebenso wie auch das Tragen des Kopftuchs durch Lehrerinnen im öffentlichen
Schuldienst zulässig.
Der Hauptteil der Arbeit ist einer fundierten Auseinandersetzung mit den Symbolen des Kreuzes und des Kopftuchs gewidmet. In diesen beiden Kapiteln werden neben der Frage nach der Bedeutung der Symbole auch gesellschaftliche Aspekte, die gesetzliche
Situation in anderen Ländern und vor allem die auch in Österreich aufsehenerregenden
grundrechtlichen Debatten in Deutschland durchleuchtet.
Auf dieser Grundlage wird im Anschluss jeweils die österreichische Gesetzeslage erläutert und
mit den deutschen Regelungen verglichen.
In Kapitel 7 zum Symbol des Kopftuches schien es darüber hinaus sinnvoll, dem Thema die
wesentlichen Grundzüge des Islams, seines Frauenbildes und seiner religiösen Vorschriften
bezüglich des Kopftuchs voranzustellen.
Ziel dieser Arbeit ist es, die beiden Symbole des Schulkreuzes und des Kopftuchs muslimischer Lehrerinnen im Spannungsverhältnis unterschiedlicher Rechtspositionen zu analysieren und religiöse, gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Aspekte aufzuarbeiten. Es soll aufgezeigt werden, warum der Umgang mit diesen beiden Symbolen zum Paradigma für grundsätzliche
verfassungstheoretische Konzepte in der Schulpolitik werden konnte.
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