Das trägerübergreifende persönliche Budget im Sozialgesetzbuch IX unter dem Aspekt der Nutzerorientierung
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.02.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
56 (Printausgabe)
Dateigröße
1196 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640276790
Anfang 2001 wurde mit dem Projekt "Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß" in Rhein-land-Pfalz in Modellkommunen eingeführt, 2004 wurde es landesweit eingeführt. "Mit dem Persönlichen Budget können sich die behinderten Menschen selbstbestimmt diejenigen Leistungen einkaufen, die sie individuell benötigen" (Ministerium für Arbeit, 2006 S. 1). Ebenfalls ein persönliches Budget ist das bundesweit in Modellprojekten erprobte trägerübergreifende persönliche Budget (TPB). Nach dreieinhalb jähriger Erprobungsphase besteht seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch auf das TPB. Mit dem TPB kann der Mensch mit Behinderung oder der von Behinderung bedrohte Mensch seine Hilfe selbst zukaufen. Er entscheidet, wann er welche Hilfe durch wen in Anspruch nimmt. Trägerübergreifend heißt, dass sich das Budget aus Geld- oder Sachleistungen verschiedener Träger zusammensetzen (kann).
Der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering lobte in sei-ner Rede anlässlich der Auftaktveranstaltung der Infotour "Selbstbestimmt leben: Persönliches Budget" in Berlin am 3. September 2007, dass ein Paradigmenwechsel bei der selbstbestimmten Teilhabe und Gleichstellung behinderter Menschen in allen Be-reichen des gesellschaftlichen Lebens stattfindet. Franz Müntefering spricht davon, dass
"das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger wird damit aufgelöst. Der Budgetnehmer wird zum Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Er bestimmt wann, wie und durch wen die Leistung erbracht wird - eine wesentliche Voraussetzung für selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben." (Müntefering, 2007 S. 12).
Windisch meint, dass mit der Einrichtung persönlicher Budgets eine Stärkung der selbstbestimmten Lebensgestaltung, Autonomie und der individuellen Ressourcen (Wahloptionen) gewährleistet wird. (Windisch, 2006 S. 110)
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