Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches Reichsverfassung und Reichsbehörden
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Produktdetails
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Nein
Erscheinungsdatum
07.04.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
422 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640308408
Deutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung
gegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaaten
nördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an. Über Zollverein und
Zollparlament waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund
verbunden.
1871 wurde dann das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Das Deutsche Reich war in
seiner Staatsform ein Bundesstaat1. Zur Schaffung dieses kleindeutschen
Nationalstaates bedurfte es der preußischen Staatsmacht, der bürgerlichen
Nationalbewegung (Revolution von 1848), dreier Kriege und kluger Diplomatie. Der
Traum vom Großdeutschland als Nationalstaat aller Deutschen unter Einbeziehung
Österreichs konnte hingegen nicht verwirklicht werden. Der Begriff "Deutschland"
erscheint erstmals im Text der Reichsverfassung von 1871, jedoch nicht als
Staatsname, sondern als Bezeichnung des Reichsterritoriums. Das Reichsgebiet
schloss Elsaß und Lothringen mit ein und die Mittelstaaten Süddeutschlands (Baden,
Württemberg, Bayern und Hessen) ohne die deutschen Teile Österreichs traten neu
hinzu. Die später erworbenen Kolonien und deren Verwaltung gingen auf das Reich
über.
In der Folge wurde die staatsrechtliche Eigenständigkeit der Länder stark
eingeschränkt, wenngleich die Länder weiter bestanden und auch ihre Verfassungen
weiterhin in Kraft blieben (bis 1918).
Das Kaiserreich war gekennzeichnet von einem komplizierten Mit- und
Nebeneinander von Reich und Preußen, Bundesrat und Reichstag, Zentralgewalt
und einzelstaatlichen Regierungen.
[...]
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