"Ehre deinen Vater und deine Mutter" - Die dekalogischen Fassungen des Elterngebots in Ex 20,12 und Dtn 5,16 und seine ursprüngliche Bedeutung
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Produktdetails
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Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
05.01.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
30 (Printausgabe)
Dateigröße
557 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638241786
Ausgangspunkt dieser Hausarbeit, muss man zunächst feststellen, dass es einem
im Alten Testament in zweifacher Gestalt - bedingt durch die beiden
Dekalogfassungen in Ex 20 und Dtn 5 - begegnet. Das Elterngebot stellt das
zweite der beiden positiv formulierten Gebote im Dekalog dar und das letzte, das
eine eigene Begründung bzw. Motivierung besitzt. Die etwas erweiterte Form des
Deuteronomiums bietet zusätzlich einen Rückverweis bzw. eine Zitatformel und
eine Ausweitung der Motivierung.
Unter den anderen Gesetzestexten des Alten Testaments finden sich sowohl
positive als auch negative Versionen des Elterngebots. So heißt es in Dtn 27,16:
"Verflucht, wer Vater oder Mutter schmäht." Im Bundesbuch finden sich darüber
hinaus zwei Einschübe im kasuistischen Stil, welche die Todesstrafe für
Handlungen gegen die Eltern (Schläge, Verfluchung) fordern. Die Todesstrafe für
jemanden, der seine Eltern schlägt, findet sich ebenfalls in Lev 20,9 und Spr
20,20. Dagegen ist mit Lev 19,3 auch eine positive Forderung außerhalb des
Dekalogs gegeben. "Fürchten" bedeutet hier im Gesamtzusammenhang von Lev
19 "Ehrfurcht haben". An dieser Stelle erscheinen die Eltern schon beinahe als
Repräsentanten Gottes, denen gegenüber die heranwachsenden Kinder die
gleiche Haltung, die das Volk gegenüber Jahwe einnehmen soll, entgegenbringen
sollen.
Lange wurde das Elterngebot auch in der abendländischen Kultur als
Disziplinierungsmittel für Kinder eingesetzt. Gehorsamkeit gegenüber der
elterlichen Autorität wurde in den Katechismen gefordert und so wirkte dieses
Gebot schon von früh an auf die Kinder - nicht selten als erdrückende Last. Selbst
im Katechismus von 1993 ist zu lesen: "Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit
und wahrem Gehorsam. [...] Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muß es jeder
Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der
Familie dient." Darüber hinaus wurde das Gebot dahin ausgedehnt, dass es auch
Autoritäten wie Vorgesetzte, Staat und Kirche umfasst.
Decken sich diese Interpretationen aber auch mit dem Ursprungsimpuls des
Elterngebots im Dekalog oder hatte dieses Gebot im Alten Testament zunächst
eine gänzlich andere inhaltliche Belegung?
In der vorliegenden Hausarbeit soll nun einerseits auf die Frage nach dem
ursprünglichen Inhalt des Elterngebots eingegangen werden.
[...]
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