Der Ansatz der positiven Verfassungsökonomik
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
01.09.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
405 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638215091
bisher ziemlich unzureichend erfüllt war:" no coherent widely accepted approach
exists to the positive theory of constitutionalism".2
Diese Arbeit hat das Ziel die positive Theorie der Verfassungsökonomik näher zu beleuchten.
Nach der Definition grundlegender Begriffe widmet sich das zweite Kapitel der Entstehung
und dem Erkenntnisinteresse der positiven Verfassungsökonomik (PVÖ). Mit Hilfe einer
knappen Darstellung der normativen Verfassungsökonomik (NVÖ) und ihren Schwachpunkten
soll die Notwendigkeit für die Entstehung der PVÖ verdeutlicht werden, des weiteren
werden die gemeinsamen Ansätze beider Theorien angesprochen. Das dritte Kapitel beschäftigt
sich mit der Systematisierung der positiven Theorie. Daran anschließend analysiert das
vierte Kapitel drei mögliche Methoden, mittels derer aufgestellte Hypothesen empirisch belegt
werden können. Im weiteren Verlauf stellt Kapitel fünf den Bezug der PVÖ zur Wirtschaftspolitik
her. Im sechsten Kapitel erfolgt eine kritische Würdigung der Theorie. Letztendlich
wird im letzten Kapitel ein Ausblick geboten.
Vorweg noch einige Begriffserläuterungen zum besseren Verständnis von Verfassungen. In
dieser Arbeit soll der Begriff Verfassung nur für die grundlegenden Regelwerke einer ganzen
Gesellschaft verwendet werden. Eine Verfassung besteht aus einem Regelsystem unter dessen
Nutzung eine Gesellschaft unter anderem Entscheidungen über die Bereitstellung und Finanzierung
öffentlicher Güter trifft. Anders formuliert ist "die Wahl einer Verfassung (...) eine
Wahl darüber, mit Hilfe welcher Regeln man spätere Wahlhandlungen durchführen möchte".3
Die Verfassung enthält Definitionen, um (1) Rechte festzusetzen, die dazu dienen, das Individuum
vor willkürlichen Eingriffen, sowohl durch den Staat, als auch durch andere Individuen
zu schützen, (2) die grundlegenden Organe4 festzulegen, die einen Staat ausmachen, (3) die
Aufgaben dieser Organe zu definieren und (4) die daran anschließenden Verfahren zu benennen,
mit denen Verfassungsregeln (VR) geändert und / oder weiterentwickelt werden können.5 [...]
2 Vgl.: Weingast, Barry (1993), S. 288.
3 Vgl.: Voigt, Stefan (2001), S. 10.
4 Anm.: Legislative, Exekutive und Jurisdiktion.
5 Vgl.: Voigt, Stefan (1996b), S. 12f.
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