Der Kurfürstentag zu Frankfurt 1558 Der Ausdruck der kurfürstlichen Rangordnung durch symbolische Kommunikation
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
17.06.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
152 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638063975
Als Kaiser Karl IV. 1356 mit der Goldenen Bulle die Modalitäten für Königswahlen und -krönungen schriftlich fixieren lassen wollte, musste er sich die Zustimmung der Kurfürsten durch die Zusage weitreichender Privilegien sichern. Die Goldene Bulle wurde zu einer der wichtigsten Urkunden des späten Mittelalters, einer lex fundamentalis des Reiches und bestimmte die Grundzüge desselben bis an sein Ende.
In diesem Gesetzestext wird unter anderem im Detail die Rangfolge der einzelnen Kurfürsten geregelt. Die Sitzordnung und die Reihenfolge beim Erscheinen vor dem Kaiser sowie die einzelnen Aufgaben, die während Krönung und Wahl den einzelnen Fürsten zufielen, wurden genauestens festgelegt. Die Ordnung des Reiches als Ganzes und die Abstufungen in der Rangfolge seiner Glieder soll beim Aufeinandertreffen dieser inszeniert und zur Schau gestellt werden, damit das gedachte Gebilde Reich seinen Untertanen durch das Auftreten von König und Kurfürsten in seiner Gesamtheit vor Augen gehalten werden kann.
Es scheint demnach, als ob die Goldene Bulle ein beständiges System fixierte, welches dem Reich auch in akuten Krisen wie der Konfessionalisierung der Reichsstände oder während des Machtvakuums nach dem freiwilligen Rücktritt Kaiser Karls V. Stabilität gab.
Im Folgenden soll daher untersucht werden, welche Bestimmungen der Goldenen Bulle die Rangordnung der Kurfürsten regelten und welche Bedeutung dies für das Reich hatte.
Davor wird sich je ein Kapitel mit der Entstehung des Kurfürstenkollegiums sowie mit der Goldenen Bulle im Allgemeinen befassen. Überprüft werden soll die These dann am Verhalten der Kurfürsten auf dem Kurfürstentag von 1558.
In der Mitte des 16. Jahrhunderts war das Reich bereits von der Ausbreitung der Lehren Luthers betroffen. Des Weiteren hat es nach dem Rücktritt Kaiser Karls V. 1556 fast zwei Jahre gedauert, bis die Kaiserwürde endgültig an Ferdinand I. übertragen werden konnte. Haben sich also die Bestimmungen zur Rangordnung der Kurfürsten bewährt? Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Rolle der Kurfürsten bei der Übergabe der Kaiserkrone von Karl V. an Ferdinand I. und der Huldigung des neuen Kaisers durch die Kurfürsten gelegt werden.
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