Parteiverbot in Deutschland Case Study - Bundesverfassungsgericht, 2 BvB 1/01 vom 18.03.2003: Parteiverbot (Demokratie)
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
22.04.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
14 (Printausgabe)
Dateigröße
142 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638039055
Eine Diskussion zeigt nochmals deutlich die Befürworter und Kritiker eines Parteiverbots in Deutschland und ihre Argumente, bevor ein Fazit, das fünf Lösungsansätze für den Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts liefert, das Ende dieser Hausarbeit bildet. Ein wichtiges Glied der Verfassungsgerichtsbarkeit ist die Wahl der im Bundesverfassungsgericht - welches 1951 gegründet wurde - tätigen Richter. Da es als politisch unabhängiges Organ ins Leben gerufen wurde, welches die Gewaltenteilung gewährleistet, agieren die Richter des Bundesverfassungsgerichts selbstständig und dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, noch einem entsprechenden Organ eines Landes angehören und falls sie eine der oben genannte Position belegen, scheiden sie mit der Ernennung zum Richter automatisch aus solchen Organen aus. Sie müssen zwischen 40 und 68 Jahre alt sein und "die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Gesetz besitzen" (vgl. VG/BU 140601
3, Abs. 2). Es werden jeweils acht Richter in zwei Senaten vom Bundestag (indirekt) und vom Bundesrat (zwei Drittel Mehrheit) auf 12 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl unmöglich ist. Die Vorschlagslisten für geeignete Kandidaten werden vom Bundesministerium der Justiz eingereicht.
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