Die kommunale Anstalt als Rechtsform der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Regiebetrieb, Eigenbetrieb und GmbH
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.03.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
83 (Printausgabe)
Dateigröße
719 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638018289
Diese Vorschriften stehen nicht im Widerspruch zu der im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung normierten institutionellen Garantie der Selbstverwaltung, da diese unter einem Gesetzesvorbehalt steht. Da durch die Regelungen der Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt wird, steht dies im Einklang mit der so genannten "Rastede-Entscheidung" des Bundesverfassungsgerichts.
Sowohl die vom Landesgesetzgeber neu geschaffene Rechtsform der kommunalen Anstalt als auch der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die GmbH sind als Rechtsform der Abwasserbeseitigung gleichermaßen zulässig.
Der Vergleich dieser Rechtsformen führt zu dem Ergebnis, dass aus betriebswirtschaftlicher Sicht die GmbH und die kommunale Anstalt in Bezug auf die Betriebsführung Vorteile gegenüber dem Regie- und dem Eigenbetrieb bieten. Im Falle der GmbH unterliegt die als hoheitliche Aufgabe grundsätzlich nicht steuerpflichtige Abwasserbeseitigung allein auf Grund der Rechtsform GmbH der Körperschaftssteuer- und damit auch die Umsatzsteuerpflicht, während die kommunale Anstalt als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht der Steuerpflicht unterliegt. Somit ergeben sich bei Durchführung der Abwasserbeseitigung durch die kommunale Anstalt als juristische Person des öffentlichen Rechts wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zur GmbH.
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