Föderative Grundsätze im Europäischen Verfassungsentwurf
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
15.04.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
521 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638268370
ersten elementaren Schritt in Richtung eines europäischen Verfassungsvertrages wid ein
neues, bedeutendes Kapitel im europäischen Integrationsprozess aufgeschlagen. Art. 23
GG greift das in der Präambel des Grundgesetzes aufgestellte Gebot "in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen" auf, und konkretisiert diesen allgemeinen
Mitwirkungsauftrag im Lichte der aktuellen Entwicklung der europäischen Integration.1
Gleichzeitig werden der an die zuständigen deutschen Bundesorgane gerichteten
Integrationsermächtigung aber auch Grenzen gesetzt. So stellt Art. 23 I S. 1 GG eine
materielle Schranke der Integrationsermächtigung dar indem er verfassungsrechtliche
Anforderungen an die Europäische Union in Form von Strukturprinzipien bestimmt.2 Die
sogenannte "Strukturklausel"3 fordert dass die Union, an deren Fortentwicklung die
Bundesrepublik mitwirkt, "demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen
Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist".
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit der Verfassungsentwurf die hier
verankerten föderalen Grundsätze verwirklicht und ob die gegebene Verwirklichung den
Anforderungen der Strukturklausel des Art. 23 I S. 1 GG genügt. Dies soll im Zuge einer
vierteiligen Gliederung der Arbeit beantwortet werden. Nach einer eingehenden
Bestimmung der Anforderungen und der Bedeutung der "föderativen Grundsätze"
gemäss Art. 23 1 S. 1 GG, soll untersucht werden an welchen Stellen und in welcher
Form diese im Verfassunsgentwurf Ausdruck finden. Hierzu wird zunächst die Regelung
des allgemeinen Verhältnisses der Union zu den Mitgliedstaaten im Verfassungsentwurf
dargelegt. Sodann wird die Ausgestaltung der vertikalen Kompetenzabgrenzung
untersucht. Da diese Einfluss auf den binnenstaatlichen Föderalismus der Bundesrepublik
Deutschland nimmt, wird hier zu einer zweiten Bedeutungsebene des föderativen
Prinzips übergeleitet, nämlich dem Schutz der föderalistischen Struktur Deutschlands als
weiterem "Schwerpunkt der Sicherung föderaler Strukturen im Sinne der Struktursicherungsklausel".4 Im Fazit soll abschliessend beurteilt werden, inwieweit die
herausgearbeitete Ausgestaltung der föderativen Grundsätze im Verfassungsentwurf den
Anforderungen des Art. 23 I S. 1 GG genügt.
1Classen,Rdn.1; Schmalenbach, S. 56.
2Jarass,Rdn.7; Rojahn, Rdn. 4; Streinz, Rdn. 12;
3Rojahn,Rdn.17; Streinz, Rdn. 15; auch "Struktursicherungsklausel": Brockmeyer,S.589 ff.;
Schmalenbach,S.58 ff..
4Schmalenbach,S.71.
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