Die Vergütungen des GmbH-Geschäftsführers nach EStG, KStG und UStG
-
- Einzelkauf Download ausgewählt
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
25.02.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
173 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638256919
6 I GmbHG) der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welches diese gerichtlich und außergerichtlich uneingeschränkt vertritt (
35 ff. GmbHG). Dabei handelt es sich stets um eine natürliche Person (
6 II GmbHG), welche für eben diese Vertretungsleistung in aller Regel ein Entgelt in unterschiedlichsten Erscheinungsformen erhält. Bei steuerrechtlicher Betrachtung der Vergütungen sind diese zunächst in die abschließende Aufzählung der Einkunftsarten des
2 I 1 EStG einzuordnen. Nach ganz herrschender Meinung erzielt der GmbH-Geschäftsführer mit den Vergütungen für seine Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach
19 EStG1. Dies wird damit begründet, daß er trotz seiner uneingeschränkten Vertretungsmacht und seines erheblichen Handlungsspielraumes im Außenverhältnis doch im Innenverhältnis letztlich den Weisungen der Gesellschaft, die sich aus der Bestellung zum Geschäftsführer, aus dem Anstellungsvertrag oder den Gesellschafterbeschlüssen ergeben können, zu folgen hat. Somit ist er gem.
1 II 2 LStDV als Arbeitnehmer einzustufen. Was den sogenannten Fremdgeschäftsführer angeht - einen Geschäftsführer, der nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammt (
6 II GmbHG) - kann diese Argumentation schlüssig überzeugen. [...]
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice