Öffentliche Finanzierung institutioneller Kinderbetreuung
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.09.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
20 (Printausgabe)
Dateigröße
707 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640156559
Erst in den 60er Jahren wurde der Kindergarten als Regelinstitution anerkannt, die durch frühe vorschulische Erziehung und Bildung die Chancengleichheit der Kinder im Zuge der deutschen Bildungsreform unterstützen sollte. In Westdeutschland war der Kindergarten als "Sozialisationsinstitution" zunächst vorwiegend auf die halbtägige Kinderbetreuung ausgerichtet. Dies korrespondierte mit der seinerzeit noch verbreiteten Einstellung, dass sich die Erwerbstätigkeit von Frauen allenfalls auf einen Hinzuverdienst beschränken solle, der Schwerpunkt für Frauen aber nicht in der Berufswelt liege, sonder in der Familienführung. Demgegenüber war in der DDR --dem Ideal der gleichberechtigten Tätigkeiten von Männern und Frauen folgend, schon frühzeitig eine ganztägige Betreuung von Kindern aller Alterklassen üblich. Mittlerweile ist es weitgehend gesellschaftlicher Konsens, dass eine geschlechtsspezifische Trennung von Beruf und Kinderbetreuung nicht mehr zeitgemäß ist Mit der Neuregelung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes vom 01.01.1996 wurde jedem Kind im Vorschulalter ein "Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz" im Kinder- und Jugendhilfegesetz gewährt. Mittlerweile gibt es in Westdeutschland ein fast flächendeckendes Halbtagsbetreuungsangebot Die ganztägige Betreuung inklusive Mittagessen - eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile - wird zwar als Ideal postuliert, ist aber noch immer die Ausnahme. Ein wesentlicher Grund für die geringe Verbreitung von ganztätigen Betreuungsangeboten liegt unter anderem in der strittigen Finanzierungsfrage.
Im Folgenden wird die öffentliche Finanzierung institutioneller Kinderbetreuung erläutert...
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