§ 131 StGB und seine Strafwürdigkeit unter Berücksichtigung des historischen Wandels der Öffentlichkeit nach Habermas
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
28.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
32 (Printausgabe)
Dateigröße
478 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640221875
real ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedien
entstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee,
und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüsse
von Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert.
Seit den 70er Jahren ist die Zahl von statistisch erfassten Gewalttaten in
Deutschland drastisch gestiegen. 1984 wird neben dem öffentlichrechtlichen
auch der privatwirtschaftliche Rundfunk zugelassen. Seither
nimmt die Häufigkeit von Gewaltdarstellungen in den Medien rasant zu.
Geschehen in der heutigen Zeit besonders abstoßende, unverständliche
Gewalttaten, müssen die Medien und der Konsum von medialer Gewalt
oft als Erklärung herhalten. Für ein breites Publikum ist diese Erklärung
leicht verständlich und, zumindest auf den ersten Blick, offensichtlich.
Neben Vorschriften des Jugendschutzes u.a. verbietet auch
131 StGB
Gewaltdarstellungen. Das Besondere dieser Norm ist, dass ihre Intention
darin liegt, Erwachsene bzw. die Öffentlichkeit generell, vor dem Konsum
von medialer Gewalt zu "schützen". Eine Kollision mit Grundrechten
wie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist daher vorprogrammiert.
Der enorme Einfluss von Medien auf die Öffentlichkeit in allen Bereichen
des Lebens ist nicht zu leugnen. Es gilt zu überprüfen, ob und wie
sich z.B. die ca. 4000 Morde wöchentlich im deutschen Fernsehen auf
die Gesellschaft auswirken. Im Folgenden soll der
131 StGB durchleuchtet,
seine Tatbestandsmerkmale und sein Rechtsgut erklärt werden.
Sodann sollen der Begriff "Öffentlichkeit" und sein historischer Wandel
dargestellt werden. Entscheidend geprägt hat diesen Begriff der Soziologe
Jürgen Habermas. Nach Betrachtung der Norm und des Begriffs "Öffentlichkeit"
sollte sich herausstellen, ob ein
131 StGB notwendig und
auch dazu geeignet ist, die Öffentlichkeit vor Gewalttaten zu schützen,
indem er Gewaltdarstellungen verbietet.
[...]
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice