Ist durch die Selbstbestimmung des Patienten das Recht der Tötung auf Verlangen - d.h. die aktive Sterbehilfe - ethisch vertretbar? Hat das Recht auf Selbstbestimmung bei passiver und aktiver Sterbehilfe den gleichen Stellenwert?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
08.04.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
13 (Printausgabe)
Dateigröße
123 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640587896
Dabei unterscheidet man vier Formen der Sterbehilfe: 1. Beihilfe zur Selbsttötung, 2. Indirekte Sterbehilfe, 3. Passive Sterbehilfe und 4. Aktive Sterbehilfe. Gemeinsame Vorraussetzung jeder Form der Sterbehilfe ist, dass sie aufgrund des Patientenwunsches erfolgen muss und somit nicht gegen den Willen erfolgen darf. Die Beihilfe zur Selbsttötung geschieht, indem eine Person (oft der Arzt) ein Mittel zur Selbsttötung dem Patienten bereitstellt, damit dieser selbst dieses Mittel einnimmt. Indirekte Sterbehilfe ist der Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen. Dies erfolgt in Krankenhäusern regelmäßig mit Morphium im Endstadium der Krebserkrankungen. Unter passiver Sterbehilfe versteht man hingegen die aktive Beendigung von lebensverlängernden oder -erhaltenden Maßnahmen bei expliziter oder mutmaßlicher Einwilligung des Patienten. Die gezielte und von einem Arzt aktiv herbeigeführte vorzeitige Beendigung des Lebens durch Verabreichung tödlicher Substanzen wird als aktive Sterbehilfe bezeichnet.
Viele Sterbende sind in ärztlicher Behandlung und sterben in den meisten Fällen im Krankenhaus. Dabei hat jeder Mensch ein Recht auf einen würdevollen Tod. Jeder sollte bestimmen können, wann er seinem Leben ein würdevolles Ende setzen möchte. Es hängt aber oftmals vom Arzt ab, ob ein Sterbeprozess würdevoll oder qualvoll abläuft. Hierbei besteht ein Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Arztes.
Im Zentrum dieser Arbeit steht die Frage wie weit das Recht auf Selbstbestimmung, das auch in der letzten Lebensphase gilt, reicht und ob das Recht auf Selbstbestimmung bei passiver und aktiver Sterbehilfe den gleichen Stellenwert hat.
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