Privilegium minus und Privilegium maius Grundlegende österreichische Verfassungsdokumente aus rechtsgeschichtlicher Perspektive
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
01.02.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
14 (Printausgabe)
Dateigröße
225 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640523481
Das Privilegium Minus hat als frühestes österreichisches Rechtsdokument besondere Bedeutung für die österreichische Rechtsgeschichte. Als Zugeständnis an Heinrich II. in Verwirklichung der Heerschildordnung gedacht, diente das Privilegium minus hauptsächlich zur Festigung der Stellung der Babenberger in Österreich und insbesondere zur Beibehaltung der (fürstlichen) Stellung Heinrichs II.
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PRIVILEGIUM MAIUS
Beim Privilegium maius handelt es sich um eine von Herzog Rudolf IV. in Auftrag gegebene Fälschung. Der Anlass dafür ist strittig, man vermutet aber, dass der Grund für die Fälschung die Missachtung Österreichs in der Goldenen Bulle von 1356 gewesen sein könnte. Zumal Österreich nicht zum Kreis der Kurfürsten gehörte, kamen den Habsburgern die in der Goldenen Bulle festgelegten Privilegien nicht zu. Rudolf IV., zu diesem Zeitpunkt erst 19 Jahre alt, dürfte diese Zurücksetzung dermaßen verärgert haben, dass er versuchte durch eine gefälschte Urkundensammlung ein Machtgleichgewicht herzustellen.
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