Terrorprävention im Spannungsfeld Verfassungsschutz und Polizei
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Sprache:Deutsch
5,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
04.05.2006
Verlag
GRINSeitenzahl
8 (Printausgabe)
Dateigröße
266 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638497527
Durch den Reformprozeß ausgelöste Diskussionen zeigen Problematiken auf, wie z.B. der "Kompetenzwirrwarr", welcher auf das schlichte Vorhandensein einer Vielzahl von Sicherheitsbehörden zurückzuführen ist. Hier gilt es die Reformen in ihrer Gesamtheit durch bessere Koordination, Kooperation und verbesserten Informationsfluß der unterschiedlichen Behörden anzupacken. Verbesserungen müssen aber auch durch einen erweiterten
Wissenstransfer zwischen Institutionen und Diskursteilnehmern angestrebt werden. Ein Schwerpunkt in der Debatte über den Selbstschutz des Staates bildet das Trennungsgebot in Verbindung mit dem Recht zur vorverlagerten Ermittlungsmöglichkeit in Verdachtsfällen. Es erscheint lohnenswert der Diskussion ein wenig von ihrer Emotionalität zu nehmen und
mehr Sachlichkeit einzuhauchen, daher wird in einem ersten Teil das Trennungsgebot im Spannungsfeld zwischen administrativen Verfassungsschutz und Polizeibehörden fokussiert. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Kontrollmechanismen des Verfassungsschutzes. Es wurde bislang versäumt diese dem Reformprozeß anzupassen. Exemplarisch sei hier die alljährliche Kritik durch den BMI bezgl. des Datenschutzbeauftragten bei der Präsentation
seines Berichtes zu nennen. Auch in diesem Jahr mahnte Schily eine vermeintliche Aufgabenüberdehnung durch die Veröffentlichung an. Dabei fällt dem Datenschutzbeauftragten eine bislang unterschätzte Rolle zu. Er stellt eine weitgehend unbeeinflußte Kontrolle im Konzert der Mechanismen dar, die es bei noch folgenden Kompetenzerweiterungen, welche sich durch den Reformprozeß ergeben werden, ebenfalls anzupassen gilt. Um demokratische Verfahren auch in der Sicherheitspolitik weiterhin zu garantieren, muß in diesem Punkt die Reformdiskussion ergänzt und angeschoben werden.
Der Datenschutzbeauftragte könnte hier eine Schlüsselrolle einnehmen.
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