Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung Schwerpunkt: Das Reichserbhofgesetz von 1933
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
28.02.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
43 (Printausgabe)
Dateigröße
338 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640847037
Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für "schädlich befundene fremdrassige Blut" aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933
3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. "Arierparagraph"), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam.
Neben dem Ausschluss von "unreinem Blut" war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine "Aufzüchtung" (bzw. "Aufnordung") geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn "die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben."
Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen "erbgesunden" Nachwuchs aus ihrem "noch unbefleckten Erbgut" hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten "Aufnordung" Schritt für Schritt näher zu kommen.
Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Maßnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt.
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