Die Europäische Verfassung - Die EU auf dem Weg zum Bundesstaat? Die EU auf dem Weg zum Bundesstaat?
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Sprache:Deutsch
29,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.07.2006
Verlag
GRINSeitenzahl
78 (Printausgabe)
Dateigröße
421 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638523882
"Die Vertiefung der Europäischen Union ist mithin ein inzwischen jahrzehntelanger Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben wurde und auch weiterhin vorangetrieben werden muss."
Dies bestätigt sich in der Präambel der Verfassung, in der es heißt: "In der Gewissheit, dass die Völker Europas ... immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam gestalten." Nun stellt sich die Frage, wann die Finalität des Integrationsprozesses erreicht ist und, wie diese sich ausdrückt.
Grundsätzlich kommen nur zwei mögliche Verfassungstypen für die Europäische Union in Frage, ein Europäischer Bundesstaat oder eine Fortentwicklung eines Staatenbundes.
Mit der Frage, um welche rechtliche Verbindung es sich bei der Union handle, entschied bereits am 12.10.1993 das Bundesverfassungsgericht mit dem Maastricht-Urteil. Die Europäische Union sei ein Staatenverbund sui generis zur Verwirklichung einer immer engeren Union der - staatlich organisierten - Völker Europas, kein sich auf ein Europäisches Staatsvolk stützender Staat.
Fraglich ist allerdings, ob diese Begriffsbestimmung nicht nach dem Inkrafttreten der Verfassung einer Aufarbeitung bedarf. Denn es ist unklar, wann ein Mitgliedstaat nur geringfügige Kompetenzen an ein übergeordnetes Organ überträgt oder wann ein Mitgliedstaat die Kompetenzen überträgt, durch die er handlungsunfähig und nicht ausreichend souverän erscheint um weiterhin einen Staat zu begründen.
Alleine der Begriff "Union", der augenscheinlich lediglich die Übertragung begrenzter Kompetenzen und somit den Staatenbund impliziert, kann keine Antwort auf die Frage geben, ob die Europäische Union bereits ein Bundesstaat ist. Denn "der mächtigste Staat der Erde, die Vereinigten Staaten von Amerika, bezeichnet sich selbst als eine Union." Es ist aber unbestritten, dass die USA eine präsidiale Republik mit bundesstaatlicher Verfassung ist.
Die Frage der Bundesstaatlichkeit ist daher viel tiefgreifender zu erforschen. Dazu bedarf es zunächst eines historischen Abrisses des konstituierenden Prozesses der Union. Ferner bedarf es genauer Begriffsbestimmungen um sich der Antwort der Staatlichkeit zu nähern.
Enden soll die Arbeit mit einem Fazit, das mehr als den status quo beschreibt.
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