Die weltlichen Hofämter der karolingischen Hofverwaltung in Hinkmars `De ordine palatii´ und deren Ursprünge
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
30.03.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
322 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640579792
Hinkmar soll sich beim Verfassen dieses Mahnschreibens "[...] ad episcopos et ad regem Karolomannum [...]"1 an einer Schrift eines gewissen Adalhards, einem Stiefvetter Karls des Großen und Abt des Klosters Corbie2, orientiert haben, die heute nicht mehr erhalten ist.3 Sicher ist, dass er diese Schrift kannte: "Cuius libellum de ordine palatii legi [...]"4 Hinkmar verfasste "De ordine palatii" zur Unterrichtung des jungen Königs Karlmann.5 Deshalb ist davon auszugehen, dass es sich bei den Beschreibungen um die Darstellung des Ideals einer königlichen Hofverwaltung handelt. Inwiefern diese den tatsächlichen Verhältnissen entsprach ist nur zu vermuten.
Aufgrund der Besonderheit der mittelalterlichen, insbesondere der karolingischen Reichsverwaltung, die einher geht mit der königlichen Hofverwaltung, kommt diesen Ämtern immer mehr eine besondere Bedeutung zu. Während es sich in späterer Zeit dabei um Ehrenämter der vier weltlichen Kurfürsten beim Krönungsmahl handelt, wie es in der Goldenen Bulle (1356) festgelegt ist, sind es zur Karolingerzeit noch Ämter mit wichtigen Aufgaben und Funktionen der Verwaltung des umherziehenden Königshofes.
Es soll versuchte werden die Ursprünge der karolingische Hofverwaltung, deren Ämter und ihre Entwicklung bis zur Zeit der Karolinger darzustellen. Auf geistliche Hofämter und die Institutionen des Hofes, wie die Hofkapelle, die Kanzlei und das Hofgericht wird in dieser Arbeit nicht eingegangen.
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