Die Einführung eines neuen Versagungsgrundes im Recht des Geschiedenenunterhalts: Weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt § 1579 Nr. 2 BGB
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
04.11.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
22 (Printausgabe)
Dateigröße
380 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640201143
1579 Nr. 2 BGB n. F. ein neuer Versagungsgrund in das Recht des Geschiedenenunterhalts ("weil der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt") eingeführt. Der vorher nicht ausdrücklich normierte Grund wurde von der Rechtsprechung in die Generalklausel des
1579 Nr. 7 BGB a. F. hineingelesen, wodurch sich eine überaus reiche, kaum überschaubare Kasuistik herausgebildet hat. Der Gesetzgeber strebt mit der nun ausdrücklichen Normierung in erster Linie eine Vereinfachung des Unterhaltsrechts an. Ob und inwieweit eine solche Vereinfachung durch die getroffene Maßnahme aus Sicht der etwaig Rechtsbetroffenen (Bürgerinnen und Bürger) und der Justiz (auch Anwaltschaft) ggf. möglich ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erläuterungen. In diesem Rahmen soll nach einer kurzen allgemeinen Darstellung zu
1579 BGB zunächst auf die Erfassung entsprechender Sachverhalte vor der Gesetzesreform und deren Problematik eingegangen werden. Anschließend soll das reformierte Recht dargestellt und dieses beurteilt werden.
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