Homosexualität im Nationalsozialismus Der Paragraph 175
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.03.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
26 (Printausgabe)
Dateigröße
278 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638018173
Anders als es bei der Verfolgtengruppe der Juden, Sinti und Roma, der politisch Oppositionellen oder religiösen Gruppen möglich war, waren Homosexuelle nicht einwandfrei identifizierbar. Nur durch eine direkte Überführung während des Liebesaktes oder durch Denunziationen Dritter war dies möglich. Die geschlechtsspezifische Differenzierung innerhalb der Homosexualität, dass der homosexuelle Mann als bevölkerungspolitischer Blindgänger, die lesbische Frau hingegen als bevölkerungspolitisch nutzbar angesehen wurde, verhinderte zudem ein einheitliches Vorgehen. Gleichwohl gab es Verfolgungen, Misshandlungen und Demütigungen. Homosexuelle wurden erniedrigt und in der Auslebung ihrer Sexualität mehr als beschränkte. Dennoch gilt es festzuhalten, dass es keinen Homocaust, keine Vernichtungspolitik ähnlich der gegen Juden, gab. Nach Schätzungen wurden ungefähr 50.000 Homosexuelle verurteilt und 10-15.000 in ein Konzentrationslager verbracht3. Damit soll keineswegs eine Relativierung vorgenommen werden. In der Bundesrepublik war Homosexualität weiterhin ein Straftatbestand. So fanden sich die bereits im "Dritten Reich" kriminalisierten in einer ähnlichen Situation. Erst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, wurde die generelle Kriminalisierung der Homosexualität abgeschafft. Die Anerkennung Homosexueller Opfer des Nationalsozialismus wird bis heute von Homosexuellengruppen gefordert.
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