Exegese zu Ulpian, D.7.1.68 pr.2
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
22.05.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
26 (Printausgabe)
Dateigröße
876 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656428411
Vetus fuit questio, an partus ad fructuarium pertineret: sed Bruti sententia optinuit fructuarium in eo locum non habere: neque enim in fructu hominis homo esse potest. Hac ratione nec usum fructum in eo fructuarius habebit. Quid tamen si fuerit etiam partus usus fructus relictus, an habeat in eo usum fructum? Et cum possit partus leagri, poterit et usus fructus eius. 1. Fetus tamen pecorum Sabinus et Cassius opinati sunt ad fructuarium pertinere. 2. Plane si gregis vel armenti sit usus fructus legatus, debebit ex adgnatis gregem supplere, id est in locum capitum defunctorum.
Domitius Ulpian
Domitius Ulpian war ein römischer Jurist und Prätorianerpräfekt. Er wurde etwa 170 n. Chr. geboren . Wie Paulus war er unter Severus und Caracalla Assessor (Beisitzer) des Prätorianerpräfekten Papinian . Was seine Herkunft angeht, so geht sie aus den Quellen nicht klar hervor. Ulpian selbst beschreibt sie in D.50.15.1 pr.: Er nennt hier die Provinzialstadt Tyros in Phönizien (dem heutigen Südlibanon) als einen möglichen Geburtsort . Unter Elagabal musste er ebenso wie Paulus in die Verbannung . Über die nächsten Stufen seiner Laufbahn besteht ebenso Uneinigkeit . Oft wird die folgende Reihenfolge angenommen: Zuerst wurde Ulpian von Severus Alexander zum procurator a libellis (Leiter für Privatanfragen in der kaiserlichen Kanzlei), dann zum praefectus annonae (Getreidepräfekt) und letztendlich zum praefectus preatorio (Prätorianerpräfekt) befördert . In diesem Amt hatte Ulpian großen Einfluss auf den jungen Kaiser Severus. Er wurde aufgrund wiederkehrender Differenzen mit den Prätorianern bei einem nächtlichen Aufruhr 228 n. Chr. ermordet. Andere Quellen sprechen schon von einer früheren Ermordung im Jahr 223 n. Chr. .
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