Das Aufrechnungsverbot nach § 77 Abs. 2 VAG und seine Auswirkungen auf die Rückversicherung
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
04.05.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
51 (Printausgabe)
Dateigröße
435 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656182788
77 Abs. 2 VAG mit Wirkung zum 01.01.2008 um ein Aufrechnungsverbot ergänzt. Diese Neuregelung des
77 VAG und ein parallel dazu laufendes Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis des Aufrechnungsverbots können erhebliches Problempotenzial für die Rückversicherungsunternehmen mit sich bringen. Nach dem Änderungsgesetz und der neuesten aktuellen Rechtsprechung darf gegen Forderungen, die zum Sicherungsvermögen gehören, nur noch wegen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aufgerechnet werden. Ein Aufrechnungsverbot bestand nach
77 Abs. 2 VAG jedoch schon vor dem 01.01.2008, wurde ab diesem Zeitpunkt jedoch durch Satz 2 konkretisiert. Dies hatte seinen Ursprung darin, dass sich bis zu diesem Zeitpunkt kein Gericht mit der Problematik der Aufrechnung in diesem Zusammenhang befasst hat.
Erst im Jahr 2008 hatten das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2009 als Berufungsgericht einen solchen Fall zu entscheiden. Ausgangspunkt für die zu Grunde liegende Entscheidung war die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Erstversicherers. Erst diese Insolvenz des Erstversicherers löste die zu klärende Aufrechnungsproblematik aus.
Dieses Aufrechnungsverbot kann für Rückversicherungsunternehmen enorme wirtschaftliche Folgen haben, da sie trotz bestehender Forderungen nicht gegen die Ansprüche der Erstversicherer aufrechnen können und Schadenszahlungen an den Erstversicherer leisten müssen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten.
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