Forum Shopping Der "fliegende" Gerichtsstand bei internetbezogenen Sachverhalten
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
09.12.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
249 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640228072
Aus dieser Tatsache ergibt sich die Frage, welches Gericht örtlich zuständig ist, wenn ein Un-ternehmen oder eine Privatperson auf seiner Internetseite Immaterialgüterrechte Dritter ver-letzt.
Die Gerichte erleichtern den Rechtsinhabern die Rechtsverfolgung weiter, wenn sie dem Klä-ger ermöglichen "bei sich zuhause", also an seinem Gerichtsstand zu klagen. Die Gerichte berufen sich hierbei auf den Grundsatz des
32 ZPO wonach der Begehungsort im Internet- unabhängig davon, ob der Verletzer ein regional, bundes- oder weltweit tätiges Unternehmen ist - überall dort sein kann, wo die Website abrufbar ist. Das bedeutet, dass an jedem sach-lich zuständigen Gericht geklagt werden kann. Kommt als Begehungsort das gesamte Verbreitungsgebiet in Frage, spricht man vom "fliegenden Gerichtsstand". Teilweise wird der fliegende Gerichtsstand auch als "Forum Shopping" bezeichnet, was soviel wie "Ge-richtseinkaufsbummel" bedeutet.
Ein solches Vorgehen könnte dem Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts widerspre-chen, wonach gerade nicht der Sitz des Klägers, sondern der des Beklagten den Gerichtsort bestimmen soll. Zweifelhaft ist, ob dieser Grundsatz bei den Rechtsverletzungen im Internet immer gilt oder ob nicht allzu schnell von einem "fliegenden Gerichtsstand" ausgegangen wird.
Im Rahmen dieser Seminararbeit soll dieser Frage auf den Grund gegangen werden und ge-prüft werden, welche Vorraussetzung, aber auch welche Schranken das "Forum Shopping" hat.
Hierzu soll zunächst die Frage beantwortet werden, um was es sich beim sog. "Forum Shop-ping" handelt und welche Vorraussetzungen es gibt, danach soll auf die Schranken des "Forum Shoppings" eingegangen werden.
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