Die Entwicklung des Arbeitskampfrechts durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundessozialgerichts Rechtsnatur und Grenzen der Ausperrung II - BAG GS 21.4.1971, AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
13.10.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
428 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640444687
Sozialpartnerschaften eines Arrangements von Rechten und
Pflichten gebracht hat, die sich in der Nachkriegszeit langsam
entwickelt und gefestigt haben.
Die Sozialpartnerschaft wird von den Säulen der Tarifautonomie, des Flächentarifvertrags und der Mitbestimmung getragen. Außerdem ist die Koalitionsfreiheit durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Das Erreichen einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Löhne bringt manchmal Streit, welcher eine Arbeitskampfmaßnahme, sowie Streik, Ausperrung oder Boykott ausrufen kann.
Jedoch in diesem spezifischen Bereich, der als Arbeitskampfrecht genannt ist, haben nicht einmal die Jahre aus gewerkschaftlichen Kämpfen genügt, um eine gesetzliche Regelung zu schaffen, so
dass in diesem Gebiet die Gerichtesentscheidungen eine wichtige
Rolle spielen. Das Arbeitskampfrecht ist einer von diesen sehr stark vom Richterrecht geprägten Bereiche, das nur in Art. 9 Abs.3 des Grundgesetzes ausdrücklich erwähnt ist. Jedoch enthält dieser Artikel nicht den Begriff "Aussperrung" und auch in der Literatur ist die Aussperrung ebenso umstritten. Es obliegt den Gerichten diesen rechtsleeren Raum auszufüllen und die Frage der Zulässigkeit der Aussperrung festzulegen sowie die
Voraussetzung ihre Zulässigkeit.
Diese Seminararbeit hat als Ziel, die Grundentscheidung von
21.4.1971 und ihren Beitrag zur Entwicklung des
Arbeitskampfrechts, insbesondere in Bezug auf die Rechtnatur und
den Grenzen der Aussperrung, zu analisieren.
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