Das Sozialsystem der Schweiz
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
18.12.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
20 (Printausgabe)
Dateigröße
237 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638879477
Mit der Einführung des Fabrikgesetzes (1877) und dem Haftpflichtgesetzt (1881) nahm die Schweiz früh eine Vorreiterrolle in der europäischen Arbeitsschutzgesetzgebung ein. 1890 gab es bereits die ersten Anfänge für den Aufbau einer Sozialversicherung und tatsächlich kompensierte die lokale respektive kantonale Sozialhilfe bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts die fehlende Funktion einer gesamtschweizerischen Sozialpolitik.
Obwohl sich die Industrialisierung in der Schweiz sehr früh vollzogen hatte, gab es lange keinen Schutz gegen Alter, Krankheit oder Tod. Gesetze für diese sozialen Risiken traten erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Kraft. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wurde erst 1948 in einer Volksabstimmung angenommen (siehe auch 3.). Und die Invalidenversicherung trat sogar erst 1960 in Kraft. Regelungen für eine Mutterschaftsversicherung gibt es erst seit dem 1. Juli 2005. Eine gesamtschweizerische Lösung der Familien- und Kinderzulagen (siehe auch 2.) wurden bis heute abgelehnt, obwohl sie bereits 1945 in die Verfassung eingingen.
Das Sozialsystem der Schweiz ist zusammenfassend als "verspätet" zu titulieren, in dem die meisten Bestimmungen erst in der wirtschaftlichen Prosperitätsphase nach dem Zweiten Weltkrieg die Aufnahme in die Gesetzgebung fanden und nach dem System der Subsidiarität aufgebaut sind.
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