Die Mitwirkungspflichten im SGB I.
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
07.05.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
132 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638044370
60-67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt sind, stellen ein wichtiges Charakteristikum des Sozialrechts dar. Sie gelten allgemein und für alle Sozialleistungsbereiche gleichermaßen. Im Grundsatz beinhalten die
60ff. SGB I, dass Berechtigte bzw. Antragsteller bestimmter Sozialleistungen das ihnen Zumutbare tun müssen, um ein schnelles und effektives Gewähren der Leistungen durch den jeweiligen Sozialleistungsträger zu ermöglichen. Dabei kommt es ganz erheblich auf das Zusammenwirken des Leistungsberechtigten und des Leistungsträgers an.
Werden die Mitwirkungspflichten des SGB I thematisiert, so ist zu beachten, dass es sich bei ihnen um Obliegenheiten handelt. Sie sind Verhaltensaufforderungen, d.h. im Interesse des Leistungsträgers und des Leistungsberechtigten wird dieser aufgefordert, bestimmte Pflichten zu erfüllen. Der Sozialleistungsträger kann das Verhalten, welches im Hinblick auf dem Antragsteller zustehende Leistungen verlangt wird, jedoch nicht erzwingen. Erfüllt der Leistungsberechtigte die ihm auferlegten Pflichten nicht, so treffen ihn lediglich Rechtsnachteile. Diese werden nach den
66-67 nach Ermessen des zuständigen Trägers erteilt.
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit den Vorschriften im Einzelnen. Dabei wird der
60 SGB I als Basis aller Mitwirkungspflichten besonders beleuchtet. Weiterhin werden die Mitwirkungspflichten der
61-64 kurz angesprochen, um im Anschluss daran die Grenzen nach
65 SGB I genauer zu beschreiben. Die Rechtsnachteile, die im
66 aufgrund von fehlenden Mitwirkungspflichten folgen können und die Möglichkeit der Nachholung der Pflichten werden im letzten Kapitel aufgeführt.
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