Das Mitentscheidungsverfahren gemäß Art. 251 EG - Erläuterung an einem Beispiel
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Sprache:Deutsch
16,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
12.02.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
1186 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638000895
Im Jahre 1951 zunächst unter der Bezeichnung der "Gemeinsamen Versammlung Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl" gegründet, war es als reines Beratungsorgan zum Prozess der wirtschaftlichen Harmonisierung Westeuropas angedacht, dazu besetzt mit Abgesandten der nationalen Parlamenten (Doppelmandatschaft). Inzwischen ist es mit Haushalts- und Kontrollbefugnissen versehen und seit 1979 mit direkt von den Unionsbürgern (Art. 17 ff. EGV) gewählten Vertretern besetzt.
Jedoch besitzt das Europäische Parlament keine Gesetzgebungsautonomie und ist somit nicht die ausschließlich gesetzgebende Gewalt in der EU/EG . Als Hauptgesetzgebungsorgan wird immer noch der Fachministerrat der EG, auch Rat der Europäischen Union genannt, angesehen.
Damit ist ein Organ, das aus Mitgliedern der nationalstaatlichen Exekutive besteht, maßgeblich an der Legislative beteiligt. Allerdings wurde, um diesem Ausbrechen aus der klassischen Gewaltenteilung und dem daraus resultierenden Demokratiedefizit entgegenzuwirken, dem Europäischen Parlament zunehmend mehr Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren in der EG ermöglicht. Besonders hervorzuheben ist das so genannte Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EGV, welches seit dem Maastrichter Vertrag von 1993 existiert. In der vorliegenden Ausarbeitung wird dieses näher thematisiert und sein Einfluss für die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts dargestellt. Dabei wird auch die Bedeutung des Verfahrens für das Europäischen Parlament und die Europäische Gemeinschaft betrachtet.
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