Entscheidungskompetenzen des Rates der EU und die Problematik seines Zusammenwirkens mit anderen Organen der EU
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
08.08.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
41 (Printausgabe)
Dateigröße
1272 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640978489
In Bezug auf die bevorstehende Erweiterung ging es der EU darum trotz eines Anstiegs ihrer Mitgliederzahl ihre Integrationsfähigkeit auszubauen zumindest aber aufrecht-zuerhalten sowie die Legitimität ihrer Entscheidungen zu stärken - Zielsetzung ist, dass durch die Stimmen beziehungsweise Sitze, die jeder Mitgliedstaat in den europäischen Gremien hat, sein politisches Gewicht korrekt widergespiegelt wird. So wurden 2000 mit dem Vertrag von Nizza im Zuge der Erweiterung die Änderungen der Stimmgewichtung und Sitzverteilung in Rat, Parlament und Kommission beschlossen, der letzten Endes nach Beseitigung einiger Probleme 2003 in Kraft trat. Mitte Juni 2004 wurde endlich die gemeinsame EU-Verfassung beschlossen, die nun noch von den Staaten im Parlament oder per Volksentscheid - möglicherweise auch durch beide - ratifiziert werden muss bevor sie wie geplant frühestens 2007 in Kraft treten kann.
Integrative Leistungen erfordern auch die Anpassung der Rechtsetzung an die Realitäten, die sich durch eine EU der 25 - und später einmal 27 Staaten - verändert haben. Dies muss vor allem durch die Legislative vollzogen werden - sie entscheidet letzten Endes über die Zukunft Europas. Die gesetzgebende Gewalt liegt in den Händen der Kommission, die ebenfalls ausführende Gewalt ist, sowie des Ministerrates respektive des Rates der Gemeinschaften, oder, wie er sich seit Maastricht 1993 selbst bezeichnet, des Rates der Europäischen Union. Neben Rat und Kommission tritt das europäische Parlament als Teil der Legislative. Hier stellt sich die Frage nach der Gleichberechtigung aller drei beteiligten Organe im Rechtsetzungsprozess. Sind sie gleichberechtigte Partner oder besteht ein Ungleichgewicht, was das "mächtigste" Organ zum zentralen Entscheidungsorgan der EU erheben würde.
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