Geistliche Personengruppen - die historische Entwicklung kirchlicher Ämter
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
26.06.2002
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
555 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638131322
Die Zahl der kirchlichen Weihen wurde um die Mitte des dritten Jahrhunderts auf sieben festgelegt, die seit 1203 in die ordines minores des Ostiarius (Türhüter), des Lector (Schriftleser), des Exorcista (Teufelsaustreiber) und des Sequenz (Messgehilfe), sowie die ordines maiores des Subdiakon, des Diakon und des Priester geteilt werden.
Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Klerus in feste Kirchenstrukturen eingebunden. Den kirchenrechtlichen Eintritt in den Klerikerstand erhielt man durch folgenden Ablauf: Benennung oder Wahl, deren Bestätigung, der Weihe und anschließenden Einführung ins Amt.
Weihehindernisse, sogenannte Irregularitäten, waren vor allem die uneheliche Geburt, körperliche Gebrechen, Ehrlosigkeit, Mangel an mildem Herzen (frühere Richtertätigkeit), Amtsanmaßung und das Mindestalter.
Die Standespflichten der Majoristen bestanden im Gottesdienst, Stundengebet, Zölibat, würdigem Lebenswandel, Tragen der Standestracht und Gehorsam gegenüber den höheren Weihegraden.
Seit dem sechsten Jahrhundert bildete die Tonsur und das Bartverbot die äußerlichen Zeichen der Kleriker.
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