Körperschaftsteuerliche Organschaft - Voraussetzungen und Rechtsfolgen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.11.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
136 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640759828
15 AktG gelten und unter einer einheitlichen Leitung geführt werden. Das Zivilrecht kennt für solche Unternehmen den Begriff des Konzerns (
18 AktG).
Vor diesem Hintergrund wurde von der Rechtsprechung außerhalb einer ausdrücklich gesetzlichen Regelung, die körperschaftsteuerliche Organschaft im Jahr 1956 entwickelt2. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und erstmals mit Gesetz vom 15.08.1969 durch Einführung des
7a KStG eine gesetzliche Grundlage für die körperschaftsteuerliche Organschaft geschaffen3. Durch Gesetz vom 31.08.1976 wurden die Regelungen zur Organschaft in den Paragraphen
14 - 19 KStG zusammengefasst4.
Durch das Rechtsinstitut der körperschaftsteuerlichen Organschaft entsteht ein als Organkreis bezeichnetes Gesamtgebilde, für das jedoch keine eigene Steuerpflicht besteht. Vielmehr unterliegen die am Organkreis beteiligten Unternehmen einer eigenen Steuerpflicht. Es wird lediglich das Einkommen des beherrschten Unternehmens (sog. "Organgesellschaft") dem beherrschenden Unternehmen (sog. "Organträger") zugerechnet und bei diesem der Besteuerung unterworfen5.
[...]
1 Vgl. A. Lang "Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft", 1. Auflage 2009, Seite 1
2 Vgl. BFH v. 27.11.1956, BStBl III 1957, 139
3 Vgl. BStBl I 1969, 471
4 Vgl. BStBl I 1976, 445
5 Vgl. U. Niehus/H. Wilke "Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften", Stuttgart 2007, Seite 244
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