Vermeidung der Doppelbesteuerung im internationalen Erbfall
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Sprache:Deutsch
29,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
29.12.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
62 (Printausgabe)
Dateigröße
613 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640786619
Erbschaftsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge sind in Deutschland alle Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen und in gewissen Zeitabständen auch das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine. Hinsichtlich der subjektiven Steuerpflicht unterscheidet Deutschland zwischen unbeschränkter, erweitert unbeschränkter, beschränkter und erweitert beschränkter Steuerpflicht, wobei vor allem die Inländereigenschaft der am Erbfall beteiligten Personen über die Art der daran anknüpfenden Steuerpflicht entscheidet. Bietet ein Sachverhalt mehr als einem Staat Anknüpfungspunkte für eine Besteuerung, kann dies zu einer Doppelbesteuerung führen, dem Kernproblem internationaler Erbfälle.
Eine Doppelbesteuerung kann auf unterschiedliche Arten entstehen: durch Überschneidung subjektiver und objektiver, rein subjektiver, aber auch rein objektiver Anknüpfungskriterien. Für die Staaten besteht zwar keine Pflicht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, dennoch halten dies fast alle Länder für notwendig und nehmen dementsprechend sowohl nationale als auch internationale Möglichkeiten in Anspruch um eine solche zu verhindern oder zumindest zu verringern.
Deutschland hat momentan vier zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abgeschlossen, weitere sind während der Entstehung gescheitert oder wurden nach ihrem Ablauf nicht erneuert. Berühren internationale Erbfälle die Steuerhoheit von Staaten, mit denen Deutschland über kein Abkommen verfügt, bedient sich die Bundesrepublik der nationalen Möglichkeit zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in Form der Steueranrechnung nach
21 ErbStG, die jedoch nicht unkritisiert ist.
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