Online-Hauptversammlungen unter Berücksichtigung des ARUG Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei Online-Teilnahme, Online-Stimmabgabe und Briefwahl
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Sprache:Deutsch
36,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
29.12.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
97 (Printausgabe)
Dateigröße
333 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640786695
Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei Online-Teilnahme, Online-Stimmabgabe und Briefwahl
Am 28.05.2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG ) beschlossen, das für Aktiengesellschaften und deren Anteilseigner insbesondere die Möglichkeiten und Pflichten zur Nutzung elektronischer Medien ausweitet.
Die Master Thesis bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage der Anfechtbarkeit gemäß
243 AktG und legt dabei Augenmerk auf die mögliche Virtualisierung der Hauptversammlung.
Dies betrifft vor allem die Online-Teilnahme, die Online-Stimmabgabe sowie die Stimmabgabe per Briefwahl.
Das ARUG setzt mehrere Schwerpunkte, von denen folgende drei Berücksichtigung bei der Betrachtung finden:
· Bekämpfung räuberischer Aktionäre *
· Erleichterung der Stimmabgabe
· Verbesserung der Anwesenheitsquote in der Hauptversammlung
Im Rahmen der Darstellung des Anfechtungsrechts bilden diese zwei Fragen das flankierende Interesse:
· Welche rechtlichen und technischen Fragen stellen sich bei der Einführung der Online-Hauptversammlung nach dem ARUG?
· Welche Fragen könnten sich bei der Beachtung der typischen Anfechtungsfelder ergeben, wenn eine Online-Hauptversammlung durchgeführt wird?
Insbesondere ist von Interesse, wie die Anwendung neuer Technologien gestaltet werden muss, um funktional die bereits ohne die neue Technologie rechtlich gesicherten Tatbestände zu erfüllen.
* "Aktionäre mit kleinstem Aktienbesitz, die regelmäßig Beschlüsse der Hauptversammlungsmehrheit im Klageweg angreifen
(oder dies androhen) und sich dann den sog. Lästigkeitswert ihres Klagerechts vom Unternehmen "abkaufen" lassen (durch
Gegenleistung gleich welcher Art)"
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