Individuelle Freiheit und Herrschaft Über die herrschaftslegitimierende- und begrenzende Funktion des Gründungsvertrages bei John Locke
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
08.03.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
135 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640852994
John Locke entfaltete die theoretische Grundlage dieser politischen Strömung in seinen "Zwei Abhandlungen über die Regierung", die ein Jahr nach dem Sieg der Glorious Revolution, wahrscheinlich erst zehn Jahre nach ihrer Entstehung, 1689 von ihm anonym veröffentlicht wurden.
In dieser Streitschrift wendet er sich gegen traditionelle Legitimationstheorien politischer Gewalt, die den Herrschaftsanspruch eines absoluten Monarchen durch göttliche Einsetzung erklären. Solche Positionen sind für Locke unhaltbar, er stellte sich die Aufgabe, den "wahren Ursprung, die Reichweite und den Zweck der staatlichen Regierung" darzulegen.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, Lockes Herleitung legitimer politischer Gewalt, die in seiner Konzeption eines Staatsgründungsschemas mündet, darzustellen und die Frage zu beantworten, ob ein nach solchem Schema gegründetes Staatswesen wirklich die Unzulänglichkeiten der von ihm kritisierten absoluten Monarchie überwinden kann.
Da Locke seine Legitimationstheorie systematisch entfaltet, müssen zunächst seine Prämissen aufgezeigt werden, auf denen er seine Argumentation aufbaut, denn sie beschreiben den Inhalt dessen, was er mit politischer Gewalt zu vereinbaren sucht. Diese Prämissen äußert er in seinen Ausführungen über den Naturzustand, dessen Umrisse darzustellen sind. Danach soll Lockes Theorie des Arbeitseigentums diskutiert werden, um die Unzulänglichkeiten des Naturzustandes, die Locke ihm zuschreibt, herauszustellen.
Anschließend werde ich der Darstellung der Lockschen Kritik, die er an der absoluten Monarchie übt, Ausführungen über seine Konzeption des Gründungsvertrages folgen lassen, um abschließend eine Antwort auf die Frage geben zu können.
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