Subject-to-tax-Klausel in DBA am Beispiel des DBA Deutschland/Großbritannien
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.10.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
48 (Printausgabe)
Dateigröße
598 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656506751
Zur Vermeidung dieser Belastungen werden völkerrechtliche Verträge, die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen, zwischen den jeweiligen Staaten geschlossen. Hierbei werden die doppelten Belastungen des Steuerpflichtigen hauptsächlich durch die Anwendung des Anrechnungs- und Freistellungsverfahrens vermieden. Die Anwendung dieser Verfahren kann jedoch in Ausnahmefällen zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen. Die doppelte Nichtbesteuerung, die eine ungerechtfertigte Erleichterung des Steuerpflichtigen darstellt, entsteht dann, wenn [...]. Wegen der damit verbundenen finanziellen Minderbelastungen führt eine solche doppelte Nichtbesteuerung zu Wettbewerbsverzerrungen auf den internationalen Märkten und ist daher zu vermeiden.
Die doppelte Nichtbesteuerung wird durch die Anwendung bestimmter Klauseln im Doppelbesteuerungsrecht vermieden: Mit Hilfe der sogenannten Subject-to-tax-Klauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen ist es dem jeweiligen Staat möglich, trotz einer generellen Freistellung, eine Besteuerung vorzunehmen. Der Zufluss von Einkünften ohne jegliche Besteuerung, die durch unbeabsichtigte Regelungslücken in den Doppelbesteuerungsabkommen entstehen können, wird durch diese Klauseln vermieden.
Dabei gibt es zwei unterschiedliche Varianten von Subject-to-tax-Klauseln: [...]. So hat der Gesetzgeber auch im Fall des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland eine auf bestimmte Einkünfte beschränkte Subject-to-tax-Klausel vereinbart. Nach dieser Subject-to-tax-Klausel ist es der Bundesrepublik Deutschland möglich, trotz einer grundsätzlich vorgesehenen Freistellung, die Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens des Steuerpflichtigen einer Besteuerung zu unterwerfen, wenn diese nicht in dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland besteuert werden.
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