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Der Arbeiterschutz in den Preussischen Bergpolizeiverordnungen

54,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1904

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

265

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,6 cm

Gewicht

427 g

Auflage

1904

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-93996-9

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1904

Verlag

Springer Berlin

Seitenzahl

265

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/1,6 cm

Gewicht

427 g

Auflage

1904

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-642-93996-9

Herstelleradresse

Springer-Verlag KG
Sachsenplatz 4-6
1201 Wien
AT

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  • Inhalts-Übersicht.- Die gesetzliche Regelung der polizeilichen Beaufsichtigung des Bergbaues in Preußen.- Die Bergpolizeiverordnungen in Preußen.- Umfang und Anordnung des behandelten Stoffes.- I. Allgemeine Sicherheitsvorschriften.- Betreten der Bergwerksanlagen.- Betriebssicherheit der Anlagen im allgemeinen.- Benutzung und Erhaltung der Sicherungs- und Schutzvorrichtungen.- II. Grubenbaue.- a) Allgemeine Bestimmungen:.- Befahren der Grubenbaue.- Zahl der Tagesöffnungen.- Verschluß der Tagesöifnungen usw.- b) Sicherung gegen Hereinbrechen des Gebirges:.- 1. In Tagebauen.- 2. In unterirdischen Bauen.- Im allgemeinen.- Durch Beschränkung der Abmessungen usw. beim Abbau.- ?) Braunkohlenbergbau.- ?) Salzbergbau.- Durch Grubenausbau.- Durch Sicherheitspfeiler.- c) Sicherung gegen Wasser- und Wetterdurchbrüche:.- Im allgemeinen.- Durch Vorbohren.- Durch Sicherheitspfeiler.- Durch wasserdichten Ausbau bezw. Versatz.- Auf sonstige Weise.- d) Sicherung gegen Grubenbrand:.- Feuerlöscheinrichtungen.- Feuersicherer Abschluß der Grubenbaue.- Feuersicherer Ausbau.- Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände.- Feuergefährliche Betriebseinrichtungen.- Branddämme.- Verhütung der Selbstentzündung der Kohle.- Verfahren bei Grubenbrand.- III. Förderung.- a) Über Tage.- Besondere Vorschriften für Tagebaue.- b) Unter Tage.- 1. In Strecken:.- ?) Schlepperförderung:.- Füllen der Förderwagen.- Abstand.- Kupplung.- Bremsvorrichtungen.- Beleuchtung.- Förderung in niedrigen Strecken.- ?) Pferdeförderung:.- Anspannen des Pferdes.- Kupplung.- Fahrgeschwindigkeit.- Bremsvorrichtungen.- Fahren in Fördergefäßen.- Beleuchtung.- Ausweichstellen.- ?) Maschinelle Förderung:.- Förderung mit feststehender Antriebsmaschine.- Lokomotivförderung.- ?) Vorschriften für alle Arten der Streckenförderung:.- Einrichtung der Förderwagen.- Einheben entgleister Wagen.- Fahren auf den Förderwagen.- Nasse Förderstrecken.- 2. In Schächten, Aufzügen, Gesenken, Stollöchern, Brems- und flachen Schächten, sowie Bremsbergen.- Verschlüsse.- Gleisverschlüsse in Bremsbergen.- Umbruchsörter.- Betreten der Fördertrumme und Anschlagsbühnen.- Sicherung gegen herabfallende Gegenstände.- Schutzvorrichtungen beim Abteufen.- Schwebende Bühnen.- Brems werke.- Beschaffenheit und Befestigung des Förderseils.- Haspel.- Kabel.- Fördermaschinen.- Signalvorrichtungen.- Beleuchtung.- Sonstige Bestimmungen.- IV. Fahrung.- a) Im allgemeinen:.- Zahl und Beschaffenheit der fahrbaren Tagesöffnungen.- Ein- und Ausfahrwege.- Fahr-Umbruchsörter.- Beleuchtung.- b) In Schächten:.- 1. Auf Fahrten:.- Ausrüstung der Schächte mit Fahrten.- Verschlag des Fahrtrums.- Einrichtung des Fahrtrums.- Einrichtung der Fahrten.- Mitführen von Gezähe.- Tragen von Holzpantoffeln.- 2. Auf der Fahrkunst.- 3. Seilfahrt.- Bestimmungen, betr. Anträge auf Genehmigung (Dortmund).- Vorschriften des Oberbergamtes Dortmund über Seilfahrt.- Muster einer Urkunde über die Genehmigung zur Seilfahrt (Dortmund).- Sonstige Vorschriften.- c) In Bremsbergen, Brems- und flachen Schächten, Aufzügen, Abhauen u. der gl.- d) In Strecken:.- 1. Im allgemeinen.- 2. In Strecken mit maschineller Förderung.- V. Wetterführung.- a) Im allgemeinen:.- Begriff der regelmäßigen Wetterführung.- Zahl und Beschaffenheit der Tagesöffnungen zum Ein- und Ausziehen der Wetter.- Führung der Wetterströme.- Beschaffenheit der Wetter.- Beschaffenheit der Wetterwege.- Bewetterung durch Diffusion.- Wettertüren.- Verbot des Kesseins.- Wetteröfen.- Brennbare Wetter.- Stickende Wetter.- Nicht belegte Grubenbaue. Alter Mann.- Verfahren bei Störungen in der Wetterführung.- Atmungsapparate.- Überwachung der Wetterführung.- b) Sicherung gegen schlagende Wetter und gefährlichen Kohlenstaub.- 1. Auf Steinkohlenbergwerken überhaupt.- 2. Auf Schlagwettergruben.- Begriff „Schlagwettergrube“.- Begriff „Schlagwetter“.- Wetterversorgung im allgemeinen.- Erzeugung des Wetterzuges.- Teilung des Wetterstromes.- Richtung der Wetterströme.- Wetterwege.- Wettergeschwindigkeit.- Wettermenge.- Wetterkontrolle.- ?) Im allgemeinen.- ?) Wettermessungen.- ?) Depressionsmesser.- ?) Wetterrisse.- ?) Wetterkontrollbeamte.- ?) Untersuchung vor der Anfahrt.- Verfahren bei Wetteransammlungen.- Wettermaschinen.- Wetterdurchschlag mit der oberen Sohle.- Parallelbetrieb. Wetterscheider.- Sonderbewetterung.- Handventilatoren.- Bewetterung besonders gefährdeter und gefahrbringender Grubenräume und Betriebe.- ?) Überhauen.- ?) Abhauen.- ?) Unterwerksbau.- ?) Alte Baue.- Wettertüren, -Dämme und -Verschläge.- Beseitigung der Kohlenstaubgefahr.- Verhütung von Wetter- und Kohlenstaubentzündungen.- Anzeigepflicht bei Störungen, Explosionen usw.- VI. Beleuchtung.- a) Im allgemeinen:.- Stationäre Beleuchtung.- Beleuchtung bei der Schlepper- und Pferdeförderung.- Beleuchtung bei der Fahrung.- Insbesondere bei der Seilfahrt.- Verbot offenen Lichtes.- Bereithalten von Sicherheiblampen.- Beschaffenheit der Beleuchtungsmittel.- b) In Schlagwettergruben:.- 1. Offenes Licht.- 2. Elektrische Lampen.- 3. Sicherheitslampen.- Verwendung.- Einrichtung.- Anschaffung und Aufbewahrung.- Verausgabung und Instandhaltung.- Ersatzlampen.- Regelmäßige Untersuchung.- Handhabung seitens der Arbeiter.- Anhang: Verwendung von Benzin.- VII. Häuerarbeiten (ausschließlich Schießarbeit).- Schrämen.- Rauben der Zimmerung. Werfen von Brüchen.- Betreten ausgeraubter Brüche.- Schachtarbeiten.- VIII. Sprengstoffe.- Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884.- Polizeiverordnung der Minister des Innern und für Handel und Gewerbe, betreffend denVerkehr mit Sprengstoffen vom 19. Oktober 1893.- a) Allgemeine Vorschriften:.- Zugelassene Sprengstoffe.- Begriff „Sprengstoff“.- Begriff „brisanter Sprengstoff“.- Beschränkung hinsichtlich der beim Verkehr mit Sprengstoffen zu beschäftigenden Personen.- b) Anschaffung:.- Befugnis zur Anschaffung.- Verzeichnis der angeschafften Sprengstoffe.- Anschaffung von Sicherheitssprengstofien.- c) Aufbewahrung:.- 1. Allgemeine Bestimmungen.- Betreten der Aufbewahrungsräume.- Behandlung verdorbener Sprengstoffe.- Behandlung gefrorener Sprengstoffe.- Vorbehalt der Genehmigung bei Anlegung der Aufbewahrungsräume.- Form und Inhalt der Genehmigungsanträge.- Genehmigungsbedingungen.- Polizeiliche Abnahme der Aufbewahrungsräume.- Bestandsverzeichnis.- 2. Einrichtung der Aufbewahrungsräume.- Aufbewahrungsräume unter Tage.- Aufbewahrungsräume über Tage.- Zwischenmagazine. Pulververteilungshäuser.- Aufbewahrungsräume außerhalb der Verbrauchsstätte.- d)Beförderung.- e) Verausgabung und Behandlung bis zur Verwendung:.- Befugnis zur Ausgabe und Empfangnahme.- Ausgabeort.- Ausgabemenge.- Ausgabebuch.- Beschaffenheit der zu verausgebenden Sprengstoffe.- Verfahren bei der Ausgabe.- Beförderung bis zum Arbeitsort.- Aufbewahrung vor Ort.- Rückgabe nicht verbrauchter Sprengstoffe.- Besondere Vorschriften bei Ablösung vor Ort.- Verbot des Mitnehmens von Sprengstoffen.- Auftauen gefrorener brisanter Sprengstoffe. V.- f) Verwendung:.- 1. Schießarbeit im allgemeinen:.- Überwachung der Schießarbeit:.- ?) Ortsälteste.- ?) Schießmeister.- Verwendungsform der Sprengstoffe.- Umarbeitung der Patronen.- Zündmittel.- Fertigmachen der Patronen.- Behandlung fertiger Patronen.- Laden.- Besetzen.- Wegtun.- Schutzvorrichtungen gegen Sprengwirkungen.- Sicherheitsmaßnahmen vor dem Wegtun.- Sicherheitsmaßnahmen nach dem Wegtun.- Ausbohren von Versagern.- Ausräumen des Besatzes.- Tieferbohren stehengebliebener Pfeifen.- Bohrlöcher in der Nähe von Pfeifen und Versagern.- Untersuchung des Arbeitsortes am Ende der Schicht.- Schießarbeit in Tagebauen.- Verbot des Rauchens.- Offenes Licht.- 2. In Schlagwettergruben:.- Einschränkung der Schießarbeit.- Beschränkung in der Wahl der Sprengstoffe. Sicherheitssprengstoffe.- Befugnis zur Ausführung der Schießarbeit.- Besetzen.- Wegtun.- Erlaß von Spezialvorschriften.- 3. In Gruben mit leicht entzündlichem Kohlenstaub.- IX. Maschinen- und Dampfkesselbetrieb.- a) Maschinenbetrieb im allgemeinen:.- Allgemeine Sicherheitsvorschriften.- Bewegte Maschinenteile.- Gefährliche Arbeiten an Maschinen.- Schwungräder.- Transmissionen.- Kabel. Fördermaschinen.- Verbrauchtes Putzmaterial.- b) Dampfkessel:.- Gewerbeordnung

    24 und 25.- Gesetz betreifend den Betrieb der Dampfkessel vom 3. Mai 1872.- Bestimmungen der Oberbergämter.- Dienstvorschriften für Kesselwärter.- c) Elektrische Anlagen.- X. Tagesanlagen.- Errichtung.- Einfriedigung. Unbefugtes Betreten.- Lagerung von Gegenständen.- Brennende Halden. Glühende Asche.- Glatteis.- XI. Markscheiderwesen.- Nachtragung der Grubenbilder:.- ?) Regelmäßige Nachtragung.- ?) Sofortige Nachtragung.- ?) Nachtragung bei Betriebseinstellung.- ?) Nachtragung des amtlichen Exemplars.- ?) Sonstige Vorschriften.- Orientierungslinie.- Präzisionsmessungen.- Besondere markscheiderische Arbeiten.- Unterstützung des Markscheiders.- Erhaltung der Markscheiderzeichen.- Anzeigepilicht des Markscheiders bei Verstößen.- XII. Arbeiterverhältnisse.- a) Beschäftigung:.- Gewerbeordnung

    135 bis 138.- Bekanntmachung des Reichskanzlers betreifend die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Steinkohlenbergwerken in Preußen usw. Vom 24. März 1903.- Desgl. betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen auf Steinkohlenbergwerken, Zink- und Bleierzbergwerken im Regierungsbezirk Oppeln vom $$\frac{{24.{\text{M\"a rz 1892}}}}{{{\text{20}}{\text{.M\"a rz 1902}}}}$$.- Allgemeines Berggesetz

    85 und 85b.- Arbeiten bei hoher Temperatur.- Lebensalterund Geschlecht.- Befähigung zu Häuerarbeiten.- Besonders verantwortungsvolle Arbeiten.- Besonders gefährliche Arbeiten:.- Befähigung zum Ortsältesten.- Beschäftigung Trunksüchtiger, Kranker usw.- Beschäftigung fremdsprachiger Arbeiter.- Verbotswidrige Beschäftigung.- Arbeiterliste.- b) Verhalten im Betriebe:.- Beschädigung von Betriebsanlagen.- Benutzung der Sicherheitsvorrichtungen.- Befolgung der Sicherheitsvorschriften.- Meldung von Unregelmäßigkeiten.- Aufenthalt an gefährlichen Stellen.- Kleidung.- Tabakrauchen. Genuß geistiger Getränke.- Erlaß von Sondervorschriften über das Verhalten.- c) Beaufsichtigung:.- Regelmäßige Beaufsichtigung während der Schicht.- Überwachung durch die Ortsältesten.- Ermittlung der in der Grube befindlichen Arbeiter.- d) Pflege von Anstand und guter Sitte.- e) Gesundheitspflege:.- Übertragbare Krankheiten, insbesondere Wurmkrankheit (Ankylostomiasis).- Versorgung mit Licht und Luft.- Versorgung mit Trinkwasser.- Verbot des Branntweins.- Schutzmittel für die Augen.- Mannschaftskauen.- Badeeinrichtungen.- Abort-Anlagen.- f) Fürsorge für Kranke und Verletzte.- g) Bekanntgabe der Bergpolizeiverordnungen an die Arbeiter.- h) Fremdsprachige Arbeiter.