• Produktbild: Handelsgesetze als Quelle des bürgerlichen Rechtes
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Handelsgesetze als Quelle des bürgerlichen Rechtes Ein Beitrag zur Lehre von der Analogie

54,99 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1935

Verlag

Springer Wien

Seitenzahl

116

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/0,8 cm

Gewicht

206 g

Auflage

1935

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7091-9595-6

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Taschenbuch

Erscheinungsdatum

01.01.1935

Verlag

Springer Wien

Seitenzahl

116

Maße (L/B/H)

23,5/15,5/0,8 cm

Gewicht

206 g

Auflage

1935

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7091-9595-6

Herstelleradresse

Springer-Verlag KG
Sachsenplatz 4-6
1201 Wien
AT

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  • 1. Einleitung.- Allgemeiner Teil: Die Frage nach der Möglichkeit einer analogen Anwendung des Handelsrechtes auf handelsfremde Tatbestände. Die Voraussetzungen einer solchen Analogie.- Erster Abschnitt: Grundsätzliche Eignung handelsrechtlicher Vorschriften zur analogen Anwendung außerhalb des Handelsrechtes. Besondere Umstände, die eine solche Eignung ausschließen können.- Erstes Kapitel:
    2. Die angebliche Unzulässigkeit einer analogen Ausdehnung von Ausnahmsvorschriften und von Normen des Sonderrechtes (ius singulare).- Zweites Kapitel:
    3. Der Umkehrschluß aus Handelsgesetzen als Hindernis der Analogie.- Drittes Kapitel:
    4. „Starre“ Normen des Handelsrechtes.- Zweiter Abschnitt: Die Voraussetzungen einer analogen Anwendung des Handelsrechtes auf Nichthandelssachen im einzelnen Falle.- Erstes Kapitel:
    5. Die Rechtsähnlichkeit der Tatbestände: Die Unerheblichkeit des Tatbestandselementes der Kaufmanns- oder Handelsgeschäftseigenschaft.- Zweites Kapitel:
    6. Eine Lücke des bürgerlichen Rechtes.- Besonderer Teil: Die analoge Anwendung des österreichischen Handelsgesetzbuches auf Nichtkaufleute und Nichthandelsgeschäfte.-
    7. Vorbemerkung.- Erster Abschnitt.-
    8. Vorschriften, deren Tatbestand bereits eine analoge Anwendung auf Nichtkaufleute und Nichthandelsgeschäfte unzulässig macht.- Zweiter Abschnitt: Die übrigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches.-
    9. Vorbemerkung.- Erstes Kapitel:
    10. Teile des HGB. mit erschöpfender und systematisch geschlossener Regelung des behandelten Gegenstandes.-
    11. I. Abschließung und Erfüllung der Handelsgeschäfte.-
    12. II. Kommissionsgeschäft, Speditionsgeschäft, Frachtgeschäft.-
    13. III. Stille Gesellschaft.-
    14. IV. Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft.-
    15. V. Aktiengesellschaft.- Zweites Kapitel: Teile des HGB. mit bloß bruchstückartiger Regelung des behandelten Gegenstandes.-
    16. I. Unzulässigkeit der Analogie infolge Verneinung der Rechtsähnlichkeit durch den Gesetzgeber.-
    17. II. Zulässigkeit der Analogie trotz bruchstückartiger Regelung des Gegenstandes.-
    18. 1. Tatbestände, die sich in der Regel nur im Handelsverkehr ereignen.-
    19. 2. Beseitigung von Streit- und Zweifelsfragen und örtlichen Verschiedenheiten des bürgerlichen Rechts.-
    20. 3. Rechtssätze akzessorischen Inhalts.