Verhältnis von StPO und Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des BVerfG Eine Darstellung der strafprozessualen Folgen des Urteils des BVerfG auf die Vorratsdaten die gem. der Richtlinie EG 2004/24 und der nationalen Umsetzung in § 100a StPO, 113 TKG umgesetzt wurden und der aktuelle Stand der Diskussion in den Medien
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Produktdetails
Format
ePUB
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
28.11.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
60 (Printausgabe)
Dateigröße
989 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656323440
113a, 113b TKG und
100g StPO, welche diese Speicherung ermöglichten, vom BVerfG für nichtig erklärt. Was die politische Landschaft in Deutschland in zwei Lager teilte, die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner. Auch die aus dem Urteil resultierenden strafprozessualen Fragen sind nicht nur von theoretischem Interesse, insbesondere die Frage der Verwertbarkeit von Vorratsdaten im Strafverfahren, soweit diese vor der Nichtigkeitserklärung durch das BVerfG erhoben wurden. Hierzu haben bereits einige Strafsenate des BGH Stellung bezogen. Die vorliegende Arbeit will diese gegenwärtigen praktischen Auswirkungen näher konkretisieren und einen kurzen Ausblick auf mögliche Entwicklungen geben. Zu diesem Zweck erfolgt zunächst eine kurze Darstellung der gesetzlichen Ausgangslage vor dem Urteil des BVerfG sowie ein Überblick über die für den hier behandelten Bereich relevanten Kernaussagen des Urteils. Anschließend werden Entscheidungen anderer Europäischer Verfassungsgerichte und deren Bedenken gegen die Richtlinie dargestellt, um dann die Auswirkungen auf laufende Strafverfahren in Deutschland zu beleuchten, wobei neben Frage der Verwertbarkeit auch auf die aktuell bestehenden Möglichkeiten eines Rückgriffes auf Telekommunikationsdaten eingegangen werden sollen. Danach werden einige Perspektiven für die Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutsch- land aufgezeigt, wobei hierzu auf die aktuelle Diskussion eingegangen wird und die unterschiedlichen Meinungen zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung gegenüber ge- stellt werden. Zuletzt werden in einem abschließenden Fazit mögliche Zukunftsperspektiven angedeutet.
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