Der Verantwortungszusammenhang zwischen den Gesetzgebungsorganen der Europäischen Union und den Bürgern der Mitgliedstaaten Ein Beitrag zur Prüfung der demokratischen Legitimation der Europäischen Union
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
07.04.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
52 (Printausgabe)
Dateigröße
475 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640887569
Besonders in demokratischen Staaten bildet sich seit einigen Jahren eine Opposition heraus, die mehr Partizipation bei der politischen Gestaltung auf supranationaler Ebene fordert. Supranationale Systeme wie die Europäische Union (EU) dürfen nicht zu reinen Instrumenten der effektiveren Problemlösung herabgestuft werden. Die wenigsten Entscheidungen in Brüssel oder Straßburg werden noch von den nationalen Parlamenten umgesetzt, sondern entfalten ihre Wirkung direkt auf den Bürger. Es handelt sich hier um ein überstaatliches Herrschaftssystem.
Alexis de Tocqueville schrieb 1835: "die auswärtige Politik erfordert nahezu keine der Eigenschaften, die der Demokratie eigen sind, dagegen verlangt sie die Entfaltung von fast lauter solchen, die ihr abgehen". Mit diesem Satz bringt Tocqueville das Problem auf den Punkt. Auch eine starke Demokratie kann auf internationaler Bühne nur bedingt demokratisch handeln. Der Regierung wird aus gutem Grund ein weiter Spielraum für außenpolitische Entscheidungen belassen. Je stärker allerdings außenpolitische Entscheidungen auf den einzelnen Bürger zurückwirken, desto wichtiger ist die Bindung der Entscheidung an den Träger demokratischer Legitimationsgewalt. Mit der Kompetenzübertragung auf das Gebilde der Europäischen Union nimmt die deutsche Regierung dem Bundestag gesetzgeberische Verantwortung und übergibt diese den Organen der Europäischen Union. Diese Kompetenzübertragungen wirken sich in Form von Rechtsakten, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 1963 mit den Urteilen Van Gend & Loos sowie Costa/ENEL, unmittelbar auf die Bürger in den Mitgliedstaaten aus.
Aus der unmittelbaren Geltung europäischer Herrschaftsgewalt auf den Einzelnen leitet sich meine Forschungsfrage ab: "Ist die Europäische Union ausreichend legitimiert?"
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