Kollektiver Rechtsschutz nach dem deutschen Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
37,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Paperback
Erscheinungsdatum
15.12.2009
Verlag
Cuvillier, ESeitenzahl
226
Maße (L/B/H)
21/14,8/1,2 cm
Gewicht
299 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-95404-486-3
13–22a AGBG a. F.). Diese Vorschriften wurden beim Erlass des Fernabsatzgesetzes4 novelliert und an die europäische Verbandsklage-Richtlinie angepasst. Die materiell-rechtlichen Bestimmungen des AGB-Gesetzes sind als
305 ff. in das BGB integriert worden. Deshalb ist nun sein Verfahrensteil in einem eigenständigen Gesetz fortgeschrieben und übersichtlicher gefasst worden.5 Im UKlaG sind die ehemaligen
13 ff. AGBG zwar neu systematisiert, um einige Details ergänzt und redaktionell umgestaltet, im Wesentlichen aber unverändert übernommen worden. Das Unterlassungsklagengesetz regelt die Verbandsklage gegen die Verwendung oder Empfehlung unwirksamer AGB (
13 AGBG) und bei Rechtsbruchklage (
22 AGBG)6. Deutlicher als bis- her sind die „materiellrechtlichen“ von den verfahrensrechtlichen Regeln getrennt. Die
1–4 regeln unter dem Titel „Ansprüche“ in
1 den Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (bisher
13 AGBG) und in
2 den Unterlassungsanspruch bei verbrauchergesetzwidrigen Praktiken (bisher
22 AGBG).
3 definiert unter der Bezeichnung „Inhaber“ die Gläubiger der Unterlassungsansprüche. Das Registrierungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsamt (bisher
22a AGBG) wurde in
4 verschoben. Der verfahrensrechtliche Teil übernimmt in den
5–12 mit geringen redaktionellen Anpassungen die bisherigen prozessualen Regelungen der
14–21, 28 AGBG. Die nachfolgenden Vorschriften übernehmen für die AGB-Kontrollklagen die
15–21 AGBG überwiegend wörtlich. Dabei formulieren die
8–11 besondere Vorschriften für Klagen nach
1 UKlaG, die
12 und 13 für Klagen nach
2 UKlaG.7
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