Titus Manlius Imperiosus Torquatus - exemplum severitatis Die episodische Erzählung im Geschichtswerk des Livius und ihre Behandlung im Lektüreunterricht (Liv. 8, 7, 14-17a. 19b. 22b)
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Ja
Erscheinungsdatum
21.11.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
52 (Printausgabe)
Dateigröße
6291 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656316343
Mit diesem bekannten Hexameter, der uns aufgrund der fragmentarischen Überlieferung der Annalen nur durch seine Zitierung bzw. Paraphrasierung in anderen antiken Werken erhalten ist,2 stellt der Dichter Quintus Ennius zu Beginn des 2. Jahrhunderts v. Chr. die Wirkungsmacht des mos maiorum3 als entscheidenden Stabilitätsfaktor der inneren Ordnung der res publica heraus. Dieser mos maiorum fungierte als Orientierungsrahmen für das individuelle und kollektive Verhalten der Mitglieder des Gemeinwesens. SKUTSCH4 leitet aus Anspielungen im Geschichtswerk des Livius5 ab, dass dieser berühmte Vers des Ennius ursprünglich in die Rede des Konsuls6 Titus Manlius Imperiosus Torquatus7 gehörte, in der er seinen eigenen Sohn zum Tode verurteilt.
Der ,römische Historiker' Titus Livius (ca. 59 v. Chr.-17 n. Chr.), der weder in Rom geboren oder aufgewachsen, noch eine militärische Ausbildung oder jegliche politische Erfahrung besaß, zählt zu den bedeutendsten Autoren des Altertums. Sein monumentales Geschichtswerk Ab urbe condita, in dem er in annalistischer Anordnung die berichtenswerten Taten des römischen Volkes schildert, umfasste 142 Bücher, von denen uns allerdings nur etwa ein Viertel erhalten geblieben ist.
[...]
1 Enn. Ann. 500 VAHLEN = frg. 156 SKUTSCH. Vgl. insgesamt zu diesem Hexameter den Sammelband HALTENHOFF (2000); ferner STEMMLER (2000) 141-143; PINA POLO (2004) 163-170.
2 Vgl. Cic. rep. 5, 1: moribus antiquis res stat Romana virisque, quem quidem ille versum vel brevitate vel veritate tamquam ex oraculo mihi quodam esse effatus videtur. Paraphrasiert wird dieser Hexameter auch in SHA Avid. 5, 7; Aug. civ. 2, 21, entnommen aus: LEIGH (2006) 492.
3 Vgl. HALTENHOFF (2001) 213-217; STEMMLER (2000) 141-205.
4 Vgl. SKUTSCH (1985) 317f.
5 Vgl. Liv. 8, 7, 16; 9, 16, 19. Auf die erste der beiden Stellen wird in dieser Arbeit noch näher eingegangen.
6 T. Manlius Torquatus war laut Livius dreimal Konsul und zwar 347, 344 und 340 v. Chr., vgl. Liv. 7, 27, 3; 7, 28, 6; 8, 3, 5. Vgl. MÜNZER (1930) 1184.
7 Der Beiname geht auf eine Halskette zurück, die er einem Gallier im Zweikampf abgenommen haben soll. Vgl. Liv. 7, 19, 11-13: iacentis inde corpus ab omni alia vexatione intactum uno torque spoliavit, quem respersum cruore collo circumdedit suo...Torquati cognomen auditum; celebratum deinde posteris etiam familiae honori fuit.
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