Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
28.11.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
10 (Printausgabe)
Dateigröße
424 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656551201
Die eineiigen Zwillinge Marc und Eddy V. (45) wurden taub geboren, verbrachten ihr komplettes Leben gemeinsam und begannen beide vor ein paar Jahren zu erblinden. Dies war der Auslöser für ihren Wunsch zu sterben. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt, wenn der Erwachsene diesen Wunsch mehrmals äußert und ein Arzt bestätigt, dass der Patient unter dauerhaften und unerträglichen Schmerzen leidet, die nicht gelindert werden können. Trotzdem wurden Marc und Eddy von Klinik zu Klinik geschickt, weil viele Ärzte es ablehnten unter diesen Bedingungen die aktive Sterbehilfe zu gewähren. Ihre Eingeschränktheit zähle laut Gesetz noch nicht zu unerträglichem Leiden, meinte ein Krankenhaussprecher. Doch laut dem größeren Bruder, hätte die Angst ihre Familie nicht mehr zu hören oder zu sehen und sich selbst oder sich gegenseitig nicht mehr wahrzunehmen sie zu dieser Entscheidung getrieben. Sie waren nur noch erschöpft und saßen oft einfach nur in ihrer Wohnung, unfähig etwas zu tun. Das entspräche weder einer guten Lebensqualität noch einem menschenwürdigen Leben.
Im Gegensatz dazu nimmt auch die Deutsche Bischofskonferenz in Ansprachen und Predigten öffentlich Stellung dazu und meint zum Beispiel: "Die kontroversen Diskussionen über die Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe, [...] zeigen erschreckend, wie sich die Auffassungen über die Menschenwürde und das Lebensrecht [...] zu verschieben drohen ." Oder auch: "Die aktive Sterbehilfe muss radikal abgelehnt werden. Sie ist und bleibt Tötung und vielleicht auch Selbsttötung. Beides ist gegen das 5. Gebot Gottes ."
Wie man sieht, ist Sterbehilfe ein immer wieder neu diskutiertes Thema, das die Gemüter erregt und für viel Gesprächsstoff sorgt, sowohl in der Politik, als auch in der Kirche. Geht man nämlich nach der deutschen Bischofskonferenz, hätte man Marc und Eddy den Wunsch zu sterben verwehren müssen.
Doch ist das ethisch vertretbar? Kann man jemanden das Sterben verbieten? Wer bestimmt überhaupt was erträglich ist und ab wann Sterbehilfe "erlaubt" ist?
Und vor allem, wie sieht das für Christen aus: verbietet das 5. Gebot wirklich die Sterbehilfe?
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