Werbebeschränkungen in Sportstadien und deren unmittelbarer Umgebung - Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht Analyse am Beispiel der UEFA Champions League
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- Deutsch ausgewählt
48,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
29.01.2007
Verlag
GRINSeitenzahl
136
Maße (L/B/H)
21/14,8/1 cm
Gewicht
208 g
Auflage
5. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-8366-0129-0
Die Kommerzialisierung des Spitzensports hielt insbesondere in massenattraktiven Top-Sportarten wie dem Fußball Einzug, wo nun uneingeschränkt das Gesetz von Angebot und Nachfrage gilt nicht nur hinsichtlich des Spielermarkts, des Verkaufs von Fan-Artikeln und Eintrittskarten oder der lang umstrittenen Vergabe von Fernsehübertragungsrechten, sondern auch bei der Vermarktung von Werberechten.
Generell dient Werbung einem Unternehmen zur Übermittlung von Informationen an die Marktteilnehmer. Da der Sport breite Bevölkerungsschichten in seinen Bann zieht, ist er ein ideales Mittel, potentielle Zielgruppen über Werbemaßnahmen anzusprechen. So ging in den letzten Jahren mit dem gezielten Einsatz von Sport zu Werbezwecken eine ungeheure Entwicklung einher. Im Jahr 1985 lag der Gesamtumsatz für Sportwerbung noch bei 150 Mio. DM, bis zur Jahrtausendwende steigerte sich dieser Betrag auf 3 Mrd. DM. Der DFB verdiente in den Jahren 2001 bis 2004 pro Länderspiel einer deutschen Fußball-Nationalmannschaft, das live im Fernsehen übertragen wurde, etwa 1,2 Mio. Euro durch Bandenwerbung. Geschätztermaßen engagieren sich 83,3% der deutschen Unternehmen im Sportsponsoring und bringen dabei durchschnittlich 13,3% ihres Kommunikationsbudgets auf.
Verständlich, dass sich die Vereine diese Summen nicht entgehen lassen wollen, stellt doch die Vermarktung von Werberechten, nach der Vermarktung der TV-Rechte, ihre zweitwichtigste Einnahmequelle dar. Geradezu prädestiniert für die Erzielung immens hoher Werbeeinnahmen, sind Spitzensportveranstaltungen wie die zuschauerträchtigen und hochklassigen Begegnungen der UEFA Champions League. Allerdings verfolgt die UEFA für diesen Wettbewerb das Prinzip der Zentralvermarktung der kommerziellen Rechte. Der einzelne Verein darf für seine Spiele weder Verträge mit eigenen Werbepartnern abschließen noch deren Werbung präsentieren.
Obgleich Sportverbände traditionell Regeln dafür aufgestellt haben, welche Art von Werbung bei großen Ereignissen zulässig ist und welche nicht, erweisen sich solche Werbebeschränkungen als äußerst problematisch, besonders da der Sport, spätestens seit dem Bosman-Urteil , nicht mehr im rechtsfreien Raum anzusiedeln und es auch nicht von der Hand zu weisen ist, dass die Zentralvermarktung der Rechte für Stadionwerbung in der Champions League mit einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den teilnehmenden Klubs verbunden ist.
So stellt sich die grundsätzliche Frage, ob mit ihren statuarischen Regelungen möglicherweise eine Wettbewerbsbeschränkung und/oder ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung seitens der UEFA vorliegt, und ob die relevanten Normen einer rechtlichen Überprüfung hinsichtlich des europäischen Kartellrechts standhalten würden.
An dieser Stelle setzt die vorliegende Diplomarbeit an. Deren Untersuchung beschränkt sic...
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