Das ESUG und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen
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Sprache:Deutsch
15,99 €
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.02.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
932 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656604297
Doch nicht in allen Fällen bedeutet ein Insolvenzantrag das Ende eines Unternehmens bzw. die Arbeitslosigkeit für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Teilweise können Unternehmen durch eine Sanierung gerettet werden. Das neue "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) vom 07. Dezember 2011 soll die Sanierung notleidender Unter-nehmen vereinfachen bzw. die Zahl der Liquidationen von Unternehmen verringern. Dadurch, dass der Gesetzgeber die Sanierungschancen verbessert, erhofft er sich ebenfalls den Erhalt von Arbeitsplätzen.
Durch einen Insolvenzantrag seines Arbeitgebers verliert ein Arbeitnehmer noch nicht un¬mittelbar seinen Arbeitsplatz. In einem Unternehmen hingegen, das entweder komplett liqui-diert werden muss oder durch eine übertragende Sanierung zumindest teilweise auf einen neuen Rechtsträger übergeht, verwirken die meisten Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz.
Gemäß der Insolvenzstatistik aus dem Jahre 2011 (s. Anhang: Abbildung 1: Unternehmens¬insolvenzen in Deutschland) sind die Insolvenzzahlen in Deutschland rückläufig, was mit der relativ guten wirtschaftlichen Lage der letzten Jahre zusammenhängt. Genauso wie die Konjunktur¬¬¬entwicklung in Auf- und Abwärtsbewegungen verläuft, verhält es sich mit den Insolvenz¬¬zahlen. Diese folgen dem BIP antizyklisch. Herrscht in der deutschen Wirtschaft Rezession, so ist weniger Kaufkraft am Markt vorhanden, das einzelne Unternehmen hat weni-ger Nach¬frager, dadurch erzielt es weniger Umsatz und in der Folge auch weniger Gewinne. Im schlimmsten Fall gerät das Unternehmen in die Verlustzone und muss nach einiger Zeit Insolvenz an¬melden - die Insolvenzzahlen folgen damit der Wirtschaftslage zeitversetzt. Trotz der aktuellen deutschen Wirtschaftslage (s. Anhang: Abbildung 2: Bruttoinlandsprodukt - preisbereinigt, verkettet), liegt Deutschland mit 30.200 Unternehmensinsolvenzen in 2011 (s. Anhang: Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in Westeuropa), bei den Unternehmens¬insolvenzen in Westeu
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