Die neue Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 Systematik und Belastungsauswirkungen; rechtsformneutral(er)e Besteuerung oder neue Gestaltungsmöglichkeiten?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
28.07.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
91 (Printausgabe)
Dateigröße
3903 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640120482
34a EStG. Es werden insbesondere die Systematik, Be- und Entlastungsauswirkungen - auch im Vergleich zu Kapitalgesellschaften - und Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung herausgearbeitet und anhand von Schemata und Berechnungsbeispielen verdeutlicht.
Kernstück der Unternehmensteuerreform 2008 ist die deutliche Absenkung der Unternehmensteuerbelastung, welche Deutschland wieder näher an den europäischen Durchschnitt heranführen soll. Die Reform der Unternehmensbesteuerung soll neben Körperschaften auch Personenunternehmen umfassen, da über 80 Prozent der deutschen Unternehmen in dieser Rechtsform organisiert sind (Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer einer Mitunternehmerschaft). Für Personenunternehmen wurden die von der Politik vereinbarten Vorhaben durch die neu eingefügte Vorschrift des
34a EStG umgesetzt, welche (auf Antrag) eine begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne beinhaltet. Ohne die Einführung dieser - so genannten - "Thesaurierungsbegünstigung" nach
34a EStG hätte sich der Vorteil von Kapitalgesellschaften im Thesaurierungsfall noch weiter erhöht, wodurch ertragstarke, langfristig thesaurierende Personenunternehmen "faktisch zum Formwechsel gezwungen" worden wären.
Die vorliegende Diplomarbeit geht im ersten Teil auf den Regelungsinhalt des
34a EStG und die dabei bestehenden Problemfelder ein; danach werden detailliert die sich durch die Unternehmensteuerreform ergebenden Be- und Entlastungsauswirkungen sowie geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der Steuerbelastung aufgezeigt. Anschließend befasst sie sich mit der steuerlichen Rechtsformwahl und erarbeitet die Frage, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber angestrebten Ziele - insbesondere das Ziel einer rechtsformneutralen Besteuerung - erreicht worden sind.
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