Die Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrates Übernehmen die großen Mitgliedstaaten in Zukunft auch die Arbeitnehmervertretung für kleinere Mitgliedstaaten?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
15.04.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
429 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656637646
Betriebsrates. Ein Betriebsrat ist ein betriebsverfassungsrechtlich
organisiertes Mitbestimmungsorgan, welches die Rechte der
Arbeitnehmer stärken und ein besseres Verhältnis bei der
Machtverteilung in Unternehmen sicherstellen soll. Jedoch obliegt
dem EBR überwiegend eine anhörungs- und informationsrechtliche
Funktionalität. Diese beschränken sich zudem auf Unternehmen, die
in mindestens zwei Mitgliedsstaaten (MS) aktiv sind und eine Quote
der Mitarbeiterzahlen erfüllen. Der EBR als Mitbestimmungsgremium
ist nicht die einzige Möglichkeit für eine Beteiligung der Arbeitnehmer. Sie können ebenso ein ähnlich strukturiertes Organ
gründen, welches die gleichen Wirkungen wie ein EBR entfaltet.
Der EBR wird grundsätzlich zwar von Mitarbeitern eines
Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zusammengestellt,
allerdings werden diese Arbeitnehmer aus den verschiedensten
Ländern entsandt. Mit der Vielfalt der vertretenen Länder sind
durchaus unterschiedliche Interessen der Mitglieder verbunden.
Praktisch relevant wird der Aspekt der jeweiligen Herkunft jedoch erst
dann, wenn Standards einer Nation durch die Mitwirkung im EBR
auch für Mitarbeiter andere Nationen gelten sollen. Eine aus deutscher
Sicht übliche 38 Stunden Woche ist nicht automatisch auch an
traditionelle Arbeitszeitstrukturen von Arbeitnehmern in den
Niederlanden (34,3) oder Bulgarien (41,7) gebunden. Eine
zahlenmäßige Überlegenheit einer Nation im EBR kann demnach
traditionelle und gesellschaftlich gewachsene Strukturen zum
Desinteresse anderer Arbeitnehmer verändern. Daraus resultiert die
Frage, ob Arbeitnehmergruppen eines Landes sich den
unterschiedlichen Interessen anderer Arbeitnehmergruppen
unterwerfen müssen oder ob auch Minderheiten mit ihren Meinungen
maßgeblich die Entscheidungen des EBR mitgestalten können.
Im Verlauf der Hausarbeit wird die Entstehung des EBR mit Hilfe des
Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) und dessen
Zusammensetzung dargestellt, um zu verdeutlichen, vor welchen
praktischen Problemen die EU bei der Vorgabe für die Entsendung
der Vertreter steht. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf
nationale Unterschiede gelegt, welche die gleichmäßige Verteilung
fördern aber auch gefährden können. Hierzu werden
Handlungsempfehlungen zu einer veränderten Rechtsetzung abgegeben.
Nachfolgend werden die Unterschiede bei der
Konstitution des EBR zum BVG und die daraus entstehenden
Schwierigkeiten dargestellt.
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