Die Zulässigkeit des Komponentenansatzes nach deutschem Handelsrecht
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Sprache:Deutsch
18,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
22.04.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-63904-6
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der deutschen Rechnungslegung wird größeren Sachanlagen, bspw. Gebäuden oder Fahrzeugen, eine einheitliche wirtschaftliche Nutzungsdauer unterstellt. Einige Bestandteile der Sachanlage müssen jedoch im Zeitverlauf mehrmals ausgetauscht oder generalüberholt werden. Die anfallenden Kosten müssen als Erhaltungsaufwand erfolgswirksam erfasst werden. Aus Vorsorgegründen war es bis zum Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) möglich, für Generalüberholungen Aufwandsrückstellungen zu bilden. Durch den Wegfall dieses Wahlrechts gilt es, eine Möglichkeit zu finden, im Jahresabschluss weiterhin einen periodengerechten Gewinn ermitteln zu können. Eine Alternative, die dem gerecht wird, könnte der Komponentenansatz nach IAS 16 sein. Ob seine Anwendung im deutschen Handelsrecht zulässig wäre, wird in dieser Arbeit erörtert. In einem vorangestellten Grundlagenkapitel soll zunächst die Basis für die im 3. Kapitel folgende Diskussion geschaffen werden. Nachdem der Komponentenansatz nach IAS 16 und seine Anwendungsvoraussetzungen beschrieben wurde, folgt eine kurze Erläuterung über die in dieser Arbeit relevanten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Das 3. Kapitel beginnt mit einer Beurteilung des nicht mehr kodifizierten Wahlrechts für langfristige Aufwandsrückstellungen. Im Anschluss wird die daraus resultierende Überlegung, den Komponentenansatz zuzulassen, erörtert, indem eine Vereinbarung mit den handelsrechtlichen Vorschriften, konkretisiert durch die GoB, besprochen wird. Abschließend wird eine an das deutsche Handelsrecht angepasste Form des Komponentenansatzes, die 2009 durch das Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlicht wurde, vorgestellt und bewertet.
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