Die Aufhebung der Fünf-Prozent-Sperrklausel in Kommunalparlamenten Eine Fallstudie zur Chancengleichheit von Parteien und die Stimmengleichheit der Wähler am Beispiel der Hansestadt Lübeck
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Sprache:Deutsch
42,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
12.06.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
76
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,6 cm
Gewicht
124 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-67007-0
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,1, FernUniversität Hagen (Kultur- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Verwaltung und Partizipation, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Aufhebung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen im Februar 2008 war Schleswig-Holstein (SH) eines der letzten Bundesländer, das diesen Schritt vollzog. Damit sollte nicht nur der bisherige Verstoß gegen die Chancengleichheit von Parteien und die Wahlrechtsgleichheit (Stimmengleichheit) der Wähler korrigiert werden, sondern die Befürworter erhofften sich außerdem neue politische Impulse und eine Erhöhung der Wahlbeteiligung und damit einen Gewinn für die Demokratie und die politische Gleichheit. Die Gegner hingegen beklagen, dass seit der Einführung die Fragmentierung der Stadtparlamente zugenommen habe, was Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und die Kosten habe. Sie bezweifeln, dass kleine Fraktionen und einzelne Abgeordnete die Fülle der Aufgaben bewältigen und der Interessenvertretung ihrer Wähler nachkommen können. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit sich durch die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel die Chancengleichheit der Parteien und die Stimmengleichheit der Wähler erhöht haben, nicht aus juristischer, sondern aus demokratietheoretischer Sicht. Es geht auch um die erwähnte Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretungen, da sich Gleichheit als demokratische Legitimation, nicht nur theoretisch, sondern vor allem praktisch bewähren muss. Es ergibt sich folgende Hypothese: "Die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperrklausel trägt ohne Änderungen der bestehenden Strukturen und Prozessabläufe in den Gemeindevertretungen nicht zu einer Erhöhung der Chancen- und Stimmengleichheit bei."
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