Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit. Verwaltungsrecht und besondere Rechtsgebiete
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Sprache:Deutsch
15,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
04.07.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
20
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
45 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-69001-6
16 Abs. 1 Satz 2 SGB I auch von nicht zuständigen Leistungsträgern entgegengenommen und an den zuständigen Leistungsträger unverzüglich weitergeleitet werden (
16 Abs. 2 Satz 1 SGB I), hier an das Jobcenter. So kann die Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens gem.
9 Satz 2 SGB X erfüllt werden. Die Geltung des Antrags erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem er bei einer Stelle abgegeben wurde bzw. eingegangen ist (
16 Abs.2 Satz 2 SGB I). Gem.
37 Abs. 2 Satz 2 SGB II wirkt ein Antrag auf Leistungen auf den Ersten des Monats zurück, somit hätten X. Leistungen ab dem 01.04 2011 zugestanden. Unter Berücksichtigung des
62 SGB X be-stimmt
84 Abs. 1 SGG, dass der Widerspruch des Herrn X. innerhalb eines Monats schrift-lich bzw. zur Niederschrift eingereicht werden muss. Die Frist für den Widerspruch beginnt mit dem Tage nach der Zustellung des Verwaltungsaktes (
64 Abs. 1 SGG). Dies hat gem.
84 Abs. 1 SGG bei der Stelle zu geschehen, welche den Verwaltungsakt erlassen hat. Ge-mäß
84 Abs. 2 SGG hat jedoch auch eine andere als die zuständige Stelle Weiterleitungs-pflicht, sofern der Widerspruch bei ihr eingereicht wurde. (...)
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